Einigung auf Dürrehilfe war ein dringend notwendiger Schritt
Spürbare Entlastung mit 240 Millionen Euro-Paket. Anreiz zur Aufrechterhaltung der Produktion soll Versorgung mit Lebensmitteln sichern.
Oberösterreich ist von der Dürre 2026 ein hauptbetroffenes Bundesland. Die höchsten Schäden gibt es am Grünland und damit in der Viehwirtschaft sowie bei den Herbstkulturen. Die Landwirtschaftskammer OÖ begrüßt, dass nun das dringend notwendige Dürrehilfe-Entlastungspaket beschlossen wurde.
Laut Berechnungen der Hagelversicherung sind bislang aufgrund der Dürre in Österreich in der Landwirtschaft Schäden im Gesamtausmaß von einer Milliarde Euro angefallen. Davon sind nur etwa 400 Millionen Euro durch Dürreversicherungen gedeckt. Die höchsten Schäden gibt es neben dem Grünland bei den Herbstkulturen im Ackerbau sowie im Obst- und Gemüsebau. Nach intensiven Verhandlungen ist nun der Weg für ein umfassendes Dürrehilfspaket in der Höhe von insgesamt 240 Millionen Euro frei.
Lage ist angespannt
„Die massiv gestiegenen Betriebsmittelpreise bei Dünger und Energie, die schwierige Absatzsituation in mehreren Hauptproduktionssparten sowie die nunmehrigen dürrebedingten enormen Ertragsausfälle führen aktuell auf vielen bäuerlichen Betrieben zu einer brutal angespannten wirtschaftlichen Situation. Gerade in der Viehwirtschaft geht es nun darum, die Betriebe trotz fehlender Grundfuttermittel wie Heu und Silage weiter in der Produktion zu halten sowie eine Reduktion der Tierbestände bzw. wirtschaftlich erzwungene Betriebsaufgaben zu vermeiden. Es ist gut, dass die Verantwortlichen zur Vernunft gekommen sind – für unsere Bauernfamilien war das dringend notwendig. Mit den Stundungen von Agrarinvestitionskrediten, den Zinszuschüssen für Betriebsmittelkredite, den Entlastungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen von 140 Millionen Euro sowie der Aufstockung der Prämienzuschüsse bei der Hagelversicherung auf 65 Prozent kommt jetzt rasch spürbare Liquidität bei den dürregeschädigten Betrieben an, ohne bürokratischen Hürdenlauf. Klar ist aber auch, dass damit nur ein Teil der tatsächlichen wirtschaftlichen Schäden abgedeckt werden kann. Ich bedanke mich ausdrücklich bei Bundesminister Norbert Totschnig und bei Landeshauptmann Thomas Stelzer, der sich in der Schlussphase der Verhandlungen noch äußerst aktiv in diese eingebracht und auch eine Mitfinanzierung durch das Land OÖ sichergestellt hat“, so LK OÖ-Präsident Franz Waldenberger.
Landeshauptmann Thomas Stelzer ergänzt: „Jetzt zählt nicht mehr das Streiten, sondern dass die Hilfe rasch bei unseren Bauern ankommt“, sagte er und dankte auch Kanzler Christian Stocker.
„Wenn die Dürre ganze Existenzen bedroht, braucht es rasche und wirksame Hilfe. Deshalb unterstützen wir gezielt dort, wo es jetzt am notwendigsten ist, nämlich durch Liquidität für Futter und Betriebsmittel. Gleichzeitig bleibt das bewährte System der Hagelversicherung eine zentrale Absicherung, das wir gezielt ausbauen wollen“, betont Landwirtschaftminister Norbert Totschnig.
Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger ergänzt: „Das Dürre-Hilfspaket ist eine notwendige Entlastung. Denn eines ist klar: Wer regionale Lebensmittel will, muss auch hinter unseren bäuerlichen Familienbetrieben stehen. Gerade in herausfordernden Zeiten müssen wir dafür sorgen, dass unsere heimische Landwirtschaft Zukunft hat.“
Zentrale Maßnahmen
Für eine rasche Entlastung umfasst das Dürrehilfe-Hilfspaket vier zentrale Maßnahmen:
- Einmalige Anhebung des öffentlichen Prämienzuschusses zur Dürreversicherung in der Österreichischen Hagelversicherung: Das Ziel ist, die Durchversicherungsraten in der Dürreversicherung zu steigern. Um einen Anreiz zur Versicherung zu schaffen, werden die öffentlichen Prämienzuschüsse in der Dürreversicherung der Österreichischen Hagelversicherung einmalig 2027 um 10 Prozent auf 65 Prozent erhöht. Auch bei Neueintritten in diesem Jahr kommt es zu Prämienzuschüssen. Insgesamt eine Summe von 50 Mio. Euro, finanziert durch Bund und Länder.
- Befristete Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen: Dadurch bleibt zusätzliche Liquidität unmittelbar auf den betroffenen Betrieben. Sie bringt den landwirtschaftlichen Familienbetrieben eine spürbare Entlastung. Dafür wurden 140 Mio. Euro ausverhandelt. Die Gegenfinanzierung erfolgt aus den Rücklagen der Krankenversicherung der Sozialversicherung der Selbständigen und hat für die Bäuerinnen und Bauern keinerlei Auswirkungen in Form von Beitragserhöhungen oder Leistungsreduktionen.
- Zinszuschüsse für Betriebsmittelkredite: Für den notwendigen Ankauf von Futtermitteln, Saatgut, Düngemitteln und weiteren Betriebsmitteln. Beim Grünland wird oberösterreichweit mit einem Ertragsrückgang von mindestens 33 Prozent gerechnet, beim Silomais von mindestens 25 Prozent. Gleichzeitig steigen die Preise für Grundfuttermittel laufend. Um die Liquidität der Betriebe zu sichern, wird deshalb ein breit angelegtes Modell für Betriebsmittelkredite geschaffen. Damit können notwendige Ausgaben wie der Zukauf von Futter oder Saatgut finanziert werden. Bund und Länder stellen insgesamt 25 Mio. Euro für Zinszuschüsse zur Verfügung. Dadurch kann ein Kreditvolumen von bis zu 300 Mio. Euro mobilisiert werden.
- Stundung bei Agrarinvestitionskrediten: Betriebe erhalten mehr zeitlichen Spielraum bei bestehenden Rückzahlungsverpflichtungen. In der aktuellen Situation setzt die Möglichkeit einer Stundung unmittelbar bei den finanziellen Verpflichtungen der Betriebe an und es bleibt kurzfristig mehr Geld am Betrieb. Für diesen Bereich sind 25 Mio. Euro vorgesehen. Auch hier leisten die Länder einen Anteil.
Die öffentlich bezuschussten Dürreversicherungen werden in Oberösterreich von 85 Prozent der Ackerbaubetriebe und 60 Prozent der Grünlandbetriebe in Anspruch genommen. Dieses Angebot stellt für die allermeisten Betriebe das Rückgrat der betrieblichen Risikovorsorge dar, kann aber insbesondere bei extremen Dürresituationen wie heuer je nach Produktionssparte und betrieblicher Betroffenheit oft nur einen Bruchteil der Schäden tatsächlich abdecken. Das gilt aktuell in Oberösterreich vor allem für viehhaltende Betriebe, da Grundfuttermittel wie Heu und Silage sowie Silomais entweder kaum verfügbar oder preislich stark angestiegen sind. Eine nunmehr drohende starke Abstockung der Rinder-, Schaf- und Ziegenbestände wäre aber mittel- und längerfristig kontraproduktiv, da dann in den kommenden Jahren mit normaler Grünlandernte der vorhandene Futteraufwuchs nicht mehr vollständig für die Lebensmittelproduktion nutzbar wäre.
Über die unmittelbaren Entlastungsmaßnahmen hinaus hat sich die Bundesregierung im Rahmen des Dürrepakets darauf verständigt, zentrale umwelt- und klimapolitische Vorhaben voranzutreiben.
Bereits im Vorfeld der Einigung zum Dürrehilfspaket wurden zudem bürokratische Erleichterungen bei der Abwicklung von Fördermaßnahmen im Agrarumweltprogramm umgesetzt. Zudem leistet die österreichische Landwirtschaft seit Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.
Rund 85 Prozent der Betriebe nehmen in OÖ freiwillig am ÖPUL-Programm teil und setzen damit gezielt Maßnahmen für Klima, Umwelt und Biodiversität um. Gleichzeitig wird auch die Anpassung an die Folgen des Klimawandels konsequent vorangetrieben, etwa durch die Züchtung trockenheitstoleranter Sorten oder die Förderung effizienter Bewässerungssysteme und nachhaltiger Bewirtschaftungsmethoden.
Zukauf Nichtbiologisches Grundfutter
Verwendung von konventionellem Silomais für Bio-Betriebe nun auch innerhalb der Katastrophenfallregelung möglich
Aufgrund des anhaltenden und sich verschärfenden Grundfuttermangels in Oberösterreich wurde die bereits bestehende Katastrophenfallregelung für Bio-Betriebe um Silomais erweitert.
VIS-Meldung vor Zukauf prüfen
Seit Anfang August können betroffene Bio-Betriebe nach vorheriger Meldung im Verbrauchergesundheitsinformationssystem (VIS) konventionelles Grundfutter zukaufen. Die Ergänzung des bestehenden Verwaltungsaktes durch die Landes-Lebensmittelbehörde umfasst nun zusätzlich Silomais als Ganzpflanze, der frisch, siliert oder getrocknet eingesetzt werden darf. Bei der VIS-Meldung ist die Geschäftszahl des Verwaltungsaktes anzugeben: ESV-2016-101088/485. Als Datum des Verwaltungsaktes ist der 18.08.2026 einzutragen. Vorher bereits eingebrachte VIS-Meldungen müssen nicht neu erstellt werden.
Umfang der Ausnahme
Die Ausnahme gilt für Betriebe mit Raufutterverzehrern. Der maximale Anteil an nichtbiologischem Grundfutter bleibt unverändert bei 30 Prozent des Jahresbedarfs auf Basis der Trockenmasse. Die Verwendung des nichtbiologischen Grundfutters ist bis 1. Juni 2027 befristet.
Private Standards und Abnehmervorgaben
Bio-Betriebe werden darauf hingewiesen, die Anforderungen ihrer jeweiligen Verbände, Qualitätsprogramme und Abnehmer eigenständig zu prüfen. Für Bio Austria-Betriebe ist der Zukauf von nichtbiologischem Futter einschließlich konventionellem Silomais im Rahmen der behördlichen Ausnahme möglich.
Weitere Infos gibt es auf lko.online oder im Referat Biolandbau unter T 050 6902-1450.
