Betriebsmittelkredite
Betriebsmittelkredite sind kurzfristige Fremdfinanzierungsinstrumente, die landwirtschaftlichen Unternehmen zur Vorfinanzierung des Umlaufvermögens dienen. Sie decken den Finanzierungsbedarf für Betriebsmittel wie Saatgut, Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Tierfutter, Energie sowie laufende Lohn- und Maschinenkosten ab. Die Laufzeit beträgt in der Regel bis zu zwölf Monate und ist an den natürlichen Produktionszyklus der Landwirtschaft gekoppelt, der durch eine zeitliche Diskrepanz zwischen Ausgaben für Produktionsfaktoren und Einnahmen aus dem Verkauf der Erzeugnisse gekennzeichnet ist.
Die Kreditvergabe erfolgt durch Geschäftsbanken, Genossenschaftsbanken oder Spezialkreditinstitute der Agrarwirtschaft. Als Sicherheiten dienen häufig Grundschulden, Bürgschaften oder die Abtretung von Forderungen aus Lieferverträgen. Die Konditionen orientieren sich am Kapitalmarktzins sowie an der Bonität des Betriebs. Im Jahr 2026 unterliegen Betriebsmittelkredite den allgemeinen bankaufsichtsrechtlichen Regelungen der EU (CRR/CRD IV) sowie den nationalen Durchführungsbestimmungen. Zudem können sie im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) durch zinsvergünstigte Darlehen aus Förderprogrammen der Länder oder des Bundes ergänzt werden, wobei die Förderbedingungen an die Einhaltung der Konditionalität und des Greenings gekoppelt sind. Die Aufnahme von Betriebsmittelkrediten ist eine betriebswirtschaftliche Entscheidung, die eine Liquiditätsplanung und eine Analyse der Kapitaldienstfähigkeit voraussetzt.


