Agrarinvestitionskredite

Agrarinvestitionskredite sind zweckgebundene, zinsgünstige Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank sowie der Förderbanken der Bundesländer (z. B. LfA Förderbank Bayern, Landwirtschaftliche Investitionsförderung NRW) zur Finanzierung von Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben. Die Mittel dienen der Errichtung, Erweiterung, Modernisierung oder Rationalisierung von Betriebsstätten, der Anschaffung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens sowie der Umstellung auf besonders umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren. Die Konditionen, Laufzeiten und Tilgungszuschüsse richten sich nach den jeweils gültigen Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und der Bundesländer.

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank, die das Kreditrisiko gegenüber der Förderbank übernimmt. Voraussetzung ist in der Regel ein positiver Förderbescheid der zuständigen Landwirtschaftskammer oder des Amtes für ländliche Entwicklung, der die fachliche und betriebswirtschaftliche Anerkennung des Vorhabens bestätigt. Die Mittel sind an Auflagen gebunden, etwa an die Einhaltung der Cross-Compliance-Bestimmungen, der Düngeverordnung oder der Tierhaltungskennzeichnung. Die Rückzahlung erfolgt über Annuitätendarlehen mit tilgungsfreien Anlaufjahren. Die Förderung ist als Teil der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) rechtlich normiert und unterliegt der beihilferechtlichen Prüfung durch die Europäische Kommission.

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