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Zinszuschüsse

Zinszuschüsse sind im Agrarbereich zweckgebundene, nicht rückzahlungspflichtige Zuschüsse der öffentlichen Hand zum Ausgleich der Zinsbelastung förderungswürdiger Investitionskredite. Sie stellen eine Form der einzelbetrieblichen Investitionsförderung dar und werden in Deutschland und Österreich im Rahmen der jeweiligen Agrarinvestitionsförderungsprogramme (z. B. AFP in Deutschland, Investitionsförderung im Rahmen der Ländlichen Entwicklung in Österreich) gewährt. Der Zuschuss wird nicht direkt an das Unternehmen ausgezahlt, sondern als laufender, degressiver oder einmaliger Zinsverbilligungsbetrag an das kreditgebende Institut weitergeleitet, wodurch sich der effektive Sollzins für den Landwirt reduziert.

Die Förderhöhe und -dauer richten sich nach den zum Zeitpunkt der Bewilligung gültigen Rechtsgrundlagen, insbesondere der jeweiligen Landesverordnung oder dem GAP-Strategieplan 2023–2027. Voraussetzung ist regelmäßig die Einhaltung von Konditionalitäten, Tierwohlkriterien sowie betriebswirtschaftlichen Kennzahlen. Zinszuschüsse sind als Beihilfe nach dem EU-Beihilferecht zu prüfen und unterliegen der De-minimis-Verordnung oder einer notifizierten Regelung. Sie mindern als sonstige betriebliche Einnahme die steuerliche Bemessungsgrundlage und sind im Jahresabschluss periodengerecht abzugrenzen. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist nur im gesetzlich definierten Umfang zulässig.

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