Agrar-Landesrätin
Die Agrar-Landesrätin ist ein weibliches Mitglied einer österreichischen Landesregierung, dem gemäß der jeweiligen Landesverfassung und Geschäftsordnung der Landesregierung das Ressort für Land- und Forstwirtschaft, ländliche Entwicklung sowie oftmals auch für Wasserwirtschaft, Jagd, Fischerei oder den Natur- und Umweltschutz übertragen ist. Die Amtsbezeichnung leitet sich vom lateinischen Begriff „agrarius“ (das Feld betreffend) ab und stellt die weibliche Form des Amtstitels dar. Die Agrar-Landesrätin ist als oberste Verwaltungsbehörde ihres Ressorts für die Umsetzung landesrechtlicher Agrargesetze sowie für die Vollziehung bundesrechtlicher Vorschriften im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung zuständig. Zu ihren Aufgaben zählen unter anderem die Genehmigung von Flurbereinigungsverfahren, die Aufsicht über die landwirtschaftlichen Landeslehranstalten und die Steuerung von Förderprogrammen für die ländliche Entwicklung, die aus Mitteln der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union kofinanziert werden. Die fachliche Arbeit der Agrar-Landesrätin unterliegt der Kontrolle durch den jeweiligen Landtag und ist an die Beschlüsse der Landesregierung gebunden.
