zweiter Bildungsweg
Der zweite Bildungsweg bezeichnet in der Agrarwirtschaft formale Qualifikationspfade, die Personen ohne einschlägige Erstausbildung oder mit abgeschlossener Berufsausbildung in einem anderen Bereich den Zugang zu landwirtschaftlichen Berufs- und Studienabschlüssen ermöglichen. In Deutschland und Österreich umfasst dies insbesondere die Möglichkeit, über Fachschulen, Meisterkurse oder spezielle Vorbereitungslehrgänge die landwirtschaftliche Facharbeiterprüfung oder die Meisterprüfung nachzuholen. Voraussetzung ist in der Regel eine mehrjährige praktische Tätigkeit in einem landwirtschaftlichen Betrieb sowie der Besuch von überbetrieblichen Kursen. Der zweite Bildungsweg ist rechtlich in den jeweiligen Landes- bzw. Bundeslandwirtschaftskammergesetzen und Berufsbildungsgesetzen verankert. Er dient der Sicherung des Fachkräftenachwuchses und der Anpassung an veränderte betriebliche Anforderungen, etwa im Bereich der Digitalisierung oder des ökologischen Landbaus. Die Abschlüsse sind rechtlich den Abschlüssen des ersten Bildungswegs gleichgestellt und berechtigen zur Übernahme eines landwirtschaftlichen Betriebs sowie zur Teilnahme an Förderprogrammen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).

