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Abstockung

Abstockung bezeichnet in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung die planmäßige und dauerhafte Verringerung des Tierbesatzes, gemessen in Großvieheinheiten (GV) je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche. Sie ist ein zentrales Instrument im Rahmen agrarumweltrechtlicher Regelungen, insbesondere des Österreichischen Programms für umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL) und der deutschen Düngeverordnung (DüV). Ziel der Abstockung ist die Reduzierung des betrieblichen Nährstoffanfalls aus Wirtschaftsdüngern, um die Einhaltung von Obergrenzen für Stickstoff- und Phosphatüberschüsse sicherzustellen. Betriebe gehen hierzu eine mehrjährige Verpflichtung ein, den Tierbestand auf einen bestimmten GV-Schwellenwert abzusenken; die Umsetzung erfolgt durch Viehabverkauf oder Umbau der Haltungsverfahren. Die rechtliche Grundlage bilden die Förderrichtlinien der Länder sowie der GAP-Strategieplan 2023–2027 der EU. Seit dem Jahr 2026 gelten in Deutschland und Österreich verschärfte Düngevorschriften, die eine Abstockung für Betriebe mit hohen Nährstoffüberschüssen unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtend vorsehen, um nitrateinträge in Grundwasserkörper zu begrenzen.