Grundfutter
Grundfutter bezeichnet in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung Futterpflanzen, die einen hohen Anteil an Rohfaser aufweisen und vorwiegend von Wiederkäuern verwertet werden. Hierzu zählen Grünfutter (Weidegras, Feldfutter), Silagen (Grassilage, Maissilage), Heu sowie Stroh. Im Gegensatz zu Kraftfutter liefert Grundfutter die strukturelle Basis der Ration und deckt einen wesentlichen Teil des Erhaltungsbedarfs an Nährstoffen. In Österreich werden im Rahmen des Programms für umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL 2023–2027) Maßnahmen zur Grundfutterqualität, wie die Wiesennutzung mit Schnittzeitpunkten oder der Verzicht auf Silagezusätze, gefördert, wobei die Futtergewinnung an Standortauflagen gebunden ist. In Deutschland ist die Grundfutterproduktion durch die Düngeverordnung (DüV) geregelt; so unterliegen Flächen mit Grundfutteranbau der Nährstoffbilanzierung, insbesondere bei der Stickstoff- und Phosphatanwendung. Die sachgerechte Lagerung und Konservierung (z. B. Silierung) beeinflusst die Futterqualität und damit die Tiergesundheit sowie die Emissionen aus der Tierhaltung. Rechtliche Vorgaben, wie die Nitratrichtlinie oder das Düngerecht, setzen dabei den Rahmen für eine umweltschonende Bewirtschaftung. Grundfutter bleibt ein zentraler Faktor in der landwirtschaftlichen Produktion, ohne dass politische Wertungen oder betriebswirtschaftliche Empfehlungen an dieser Stelle erfolgen.
