Dürrehilfspaket
Das Dürrehilfspaket bezeichnet im agrarpolitischen und versicherungsrechtlichen Kontext des Jahres 2026 ein gebündeltes Maßnahmenbündel der öffentlichen Hand (Bund und Länder) zur finanziellen Abfederung von Ertragsverlusten in der Landwirtschaft, die durch anhaltende Niederschlagsdefizite und daraus resultierende Bodenwasserknappheit verursacht wurden. Es handelt sich um ein Instrument der staatlichen Katastrophenhilfe, das nicht als reguläre Betriebsprämie, sondern als außerordentliche, zweckgebundene Billigkeitsleistung konzipiert ist. Die Auszahlung erfolgt in der Regel nach Feststellung eines offiziellen Dürreereignisses durch die zuständigen Länderbehörden, wobei die Schadensschwelle (häufig ein Ertragsausfall von mindestens 30 Prozent im Referenzertrag) und die Antragsfristen in den jeweiligen Verwaltungsvorschriften der Bundesländer definiert sind.
Rechtlich basiert die Gewährung auf den beihilferechtlichen Rahmenbedingungen der Europäischen Union (De-minimis-Verordnung und temporärer Krisenrahmen), wodurch eine Notifizierungspflicht entstehen kann. Die Mittel werden überwiegend als Zuschüsse zu betrieblichen Existenzsicherungsmaßnahmen, zur Abfederung von Futterkosten oder für die Entschädigung von Tierseuchenkassen gewährt. Eine Kombination mit privatwirtschaftlichen Mehrgefahrenversicherungen ist möglich, führt jedoch zu einer Anrechnung auf die Gesamtentschädigung. Die Ausgestaltung des Pakets ist nicht einheitlich geregelt, sondern variiert je nach Bundesland und Schadensjahr; eine gesetzliche Dauerlösung ersetzt es nicht, sondern stellt eine reaktive Einzelfallmaßnahme dar.

