Drittstaaten
Der Begriff Drittstaaten bezeichnet im Kontext der Agrarpolitik und des Außenwirtschaftsverkehrs der Europäischen Union (EU) alle Staaten, die nicht Mitglied der EU sind. Diese Definition ist für den Agrarhandel von zentraler Bedeutung, da der Warenverkehr mit Drittstaaten einem spezifischen, vom EU-Binnenmarkt abweichenden...
