Früheres Aus für dauernde Anbindung besiegelt

Die sogenannte „dauernde“ Anbindehaltung von Rindern ist in Österreich seit vielen Jahren gesetzlich verboten. In früher errichteten Stallungen ist sie in Ausnahmefällen noch bis 2030 erlaubt. Die AMA-Marketing hat mit den Vertretern der Landwirtschaft und der Lebensmittelkette zwei Schritte zu einem früheren Umstieg beschlossen:
1. Im Sommer hat das Fachgremium als ersten Schritt eine Weiterentwicklung des AMA-Gütesiegels für Milch und Milchprodukte beschlossen: Ab 1. Jänner 2024 wird es keine dauernde Anbindehaltung auf AMA-Gütesiegel Milchviehbetrieben geben. Das bedeutet, dass Milch und Milchprodukte mit dem AMA-Gütesiegel künftig nicht mehr von Betrieben mit dauernder Anbindehaltung stammen.
2. Nun setzt die AMA Marketing den zweiten Schritt:  Im Fachgremium Frischfleisch erfolgte die Einigung auf das Ende der dauernden Anbindehaltung bei allen Rindern im AMA-Gütesiegel-Programm, auch ab 1. Jänner 2024.  Dies betrifft ca. 10-15% der insgesamt rund 8.500 Betriebe, die diese Ausnahme noch in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass auch Rindfleisch und Rindfleischprodukte mit dem AMA-Gütesiegel künftig nicht mehr von Betrieben mit dauernder Anbindehaltung stammen.

Um die Bäuerinnen und Bauern diesen Umstieg zu erleichtern, erlässt Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig eine Sonderrichtlinie für ein Investitionsprogramm mit dem Ziel, Betriebe, die bis zu 2 Jahre vor der gesetzlichen Frist aus der dauernden Anbindehaltung umsteigen – also bis Ende 2027 – finanziell zu unterstützen. Dafür stehen ab Anfang 2023 jährlich 30 Mio. Euro bereit.  Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig: „Tierwohl ist uns allen wichtig – den Bäuerinnen und Bauern ebenso wie den Konsumentinnen und Konsumenten. Österreich gehört bereits zu den Ländern mit den höchsten Tierwohlstandards. Indem die Ausnahmen für die dauernde Anbindehaltung im AMA Gütesiegel-Programm für Rinder ab 2024 nicht mehr gelten, bauen wir unsere Vorreiterrolle weiter aus und werten das AMA-Gütesiegel zusätzlich auf.“

Tierschutzminister Johannes Rauch: „Mit der früheren Beendigung der dauernden Anbindehaltung bei Milch und nun auch Rindfleisch macht die AMA einen weiteren Schritt Richtung mehr Tierschutz, den ich sehr begrüße. Kühe bewegen sich viel und haben ein ausgeprägtes Sozialverhalten. Die dauernde Anbindehaltung nimmt darauf keinerlei Rücksicht, darum haben wir deren Ende im Tierschutzgesetz festgeschrieben. Es freut mich, dass nun durch die Entscheidung der AMA mehr und mehr Betriebe noch früher aussteigen. Wichtig ist, dass sie dabei unterstützt werden.“

Josef Moosbrugger, Präsident Landwirtschaftskammer Österreich: „Um die betroffenen Betriebe fachlich zu unterstützen, haben wir im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) gemeinsam mit der HBLFA Raumberg-Gumpenstein, den Molkereien und Bio Austria das ‚Bergmilchvieh-Projekt‘ durchgeführt. Dabei konnten wir – gerade für kleinere Bergbauernhöfe – innovative Stallbaulösungen entwickeln und auf ihre Praxistauglichkeit untersuchen. Das ist ein weiterer wichtiger Ansatz, um unsere Bauernfamilien auf dem Weg raus aus der dauernden Anbindehaltung zu unterstützen.”

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Agrarpolitik, Anbindung, Tierschutz, Tierwohl