Tierwohl
Der Begriff Tierwohl bezeichnet im landwirtschaftlichen Kontext den physischen und psychischen Zustand eines Nutztieres, der durch das Zusammenwirken von Haltungsumwelt, Fütterung, Gesundheitsvorsorge und artgemäßen Verhaltensmöglichkeiten bestimmt wird. Maßgeblich ist der wissenschaftliche Konsens, der auf den fünf Freiheiten nach dem Brambell-Report basiert: Freiheit von Hunger, Durst und Fehlernährung, von Unbehagen, von Schmerz, Verletzung und Krankheit, von Angst und Stress sowie die Freiheit zum Ausleben normaler Verhaltensweisen.
In der praktischen Umsetzung wird Tierwohl in Österreich und Deutschland durch eine Kombination aus ordnungsrechtlichen Mindeststandards (Tierschutzgesetz, Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung) und überobligatorischen Programmen der Agrarförderung (z. B. ÖPUL-Maßnahmen, Bundesprogramm Tierwohl) operationalisiert. Die Bewertung erfolgt objektivierbar über tierbezogene Indikatoren (z. B. Lahmheitsgrad, Integumentschäden, Mortalitätsrate) sowie ressourcenbezogene Parameter (z. B. Platzangebot, Stallklima). Eine einheitliche, rechtsverbindliche Definition existiert nicht; der Begriff dient als Sammelbezeichnung für ein mehrdimensionales Konstrukt, das physiologische, ethologische und gesundheitliche Kriterien integriert.

