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Landwirtschaftskammer

Die Landwirtschaftskammer ist eine berufsständische Körperschaft des öffentlichen Rechts in Österreich und Deutschland, die als Selbstverwaltungseinrichtung der Land- und Forstwirtschaft fungiert. Ihre Rechtsgrundlage bilden spezifische Kammergesetze der Bundesländer, die ihre Organisation, Aufgaben und die Pflichtmitgliedschaft der land- und forstwirtschaftlichen Betriebsinhaber regeln. Die Finanzierung erfolgt primär durch Umlagen, die auf Basis des Einheitswerts oder der Fläche der Mitgliedsbetriebe erhoben werden, sowie durch Gebühren für Dienstleistungen.

Zu den Kernaufgaben der Landwirtschaftskammer zählen die amtliche Beratung und Fortbildung von Landwirten in agrarrechtlichen, betriebswirtschaftlichen und produktionstechnischen Fragen, die Durchführung von Lehrlingsausbildungen und Meisterprüfungen im Agrarbereich sowie die Erstellung von amtlichen Ernte- und Marktberichten. Sie fungiert zudem als Gutachterstelle für Flurbereinigungsverfahren und agrarstrukturelle Fragen. Die Kammer ist von politischen Interessenvertretungen wie dem Bauernbund rechtlich getrennt und nimmt hoheitliche Aufgaben im Auftrag des Staates wahr, etwa bei der Umsetzung von Förderprogrammen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) oder der Düngeverordnung. Ihre Organe, die Vollversammlung und der Vorstand, werden durch Wahl der Pflichtmitglieder besetzt.