Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie
Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) ist ein zentrales Rechtsinstrument der Europäischen Union zur Errichtung eines kohärenten europäischen ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete mit der Bezeichnung Natura 2000. Ihr Ziel ist die Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten. Die Richtlinie definiert in ihren Anhängen schützenswerte Lebensraumtypen (z. B. magere Flachland-Mähwiesen, Kalk-Trockenrasen) und Arten (z. B. der Feldhamster, der Luchs), für deren günstigen Erhaltungszustand die Mitgliedstaaten besondere Schutzgebiete ausweisen und Maßnahmenpläne erstellen müssen.
Für die landwirtschaftliche Praxis in Deutschland und Österreich bedeutet die FFH-Richtlinie rechtliche Verpflichtungen bei der Bewirtschaftung von Flächen innerhalb dieser Schutzgebiete. So sind bestimmte Nutzungsänderungen, wie die Umwandlung von Grünland in Ackerland oder der Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden in empfindlichen Habitaten, einer Verträglichkeitsprüfung zu unterziehen. Die Richtlinie ist unmittelbar geltendes EU-Recht und wird durch nationale Gesetze, in Deutschland primär das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und in Österreich die jeweiligen Landesnaturschutzgesetze, konkretisiert. Verstöße gegen die Schutzbestimmungen können zu Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof und zu finanziellen Sanktionen für die Mitgliedstaaten führen.

