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LK-Vollversammlung fordert stabile und wertgesicherte Agrarfinanzierung

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Zentrale Themen bei der Vollversammlung am 23. September waren außerdem: das Dürre-Hilfspaket der Bundesregierung, die fristgerechte Übermittlung des Nationalen Wiederherstellungsplans und der aktuelle Stand der MFR- und GAP-Verhandlungen.

Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ hat sich in ihrer Sitzung mit den laufenden Verhandlungen zum Mehrjährigen EU-Finanzrahmen 2028 bis 2034 befasst und in einer einstimmig beschlossenen Resolution eine deutlich höhere EU-Mittelausstattung für den Agrarbereich gefordert.

„Die heimische Landwirtschaft ist mit massiven Kostensteigerungen bei Energie und Betriebsmitteln konfrontiert. Wenn wir die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe erhalten wollen, braucht es eine reale Wertsicherung der Direkt- und Ausgleichszahlungen und keinen schleichenden Kaufkraftverlust durch ein eingefrorenes Agrarbudget“, so Franz Waldenberger, Präsident der Landwirtschaftskammer OÖ.

Klare Haltung zu Einsparungen

Die irische EU-Ratspräsidentschaft strebt noch heuer eine politische Einigung der Staats- und Regierungschefs zum EU-Finanzrahmen an. Mehrere EU-Nettozahlerstaaten verlangen in der laufenden Diskussion ein deutlich kleineres Budget als die von der EU-Kommission vorgeschlagenen zwei Billionen Euro. Die LK-Vollversammlung unterstützt zwar die Position der Bundesregierung für Einsparungen im Bereich der EU-Verwaltung, stellt sich jedoch klar gegen Kürzungen zulasten der Agrarfinanzierung. „Sparpotenziale gibt es in der EU-Verwaltung, nicht bei den Bäuerinnen und Bauern. Wer beim Agrarbudget den Rotstift ansetzt, gefährdet die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln und die ländliche Struktur in ganz Europa“, betont Waldenberger.

Die Vollversammlung fordert die Bundesregierung auf, sich in den laufenden EU-Budgetverhandlungen mit Nachdruck für eine steigende EU-Agrarfinanzierung einzusetzen und zumindest eine stabile nationale Kofinanzierung sicherzustellen. Zusätzlich verlangt die Resolution Vorsorge für allfällige Übergangsjahre, damit die volle Ausfinanzierung bestehender Programme gewährleistet bleibt. „Unsere Betriebe brauchen Planungssicherheit über die gesamte Förderperiode hinweg. Ein Bruch bei der Ausfinanzierung in Übergangsjahren wäre für viele bäuerliche Familienbetriebe existenzbedrohend. Diese Sicherheit muss die Bundesregierung in Brüssel mit Nachdruck einfordern“, appelliert der LK-Präsident.

„Die reale Wertsicherung der Direktzahlungen ist keine Vergünstigung für die Landwirtschaft, sondern die Voraussetzung dafür, dass Österreich auch in Zukunft eine flächendeckende, bäuerlich strukturierte Landwirtschaft hat. Wir erwarten von der Bundesregierung ein klares Bekenntnis zu einer ambitionierten Verhandlungslinie in Brüssel“, so Waldenberger.

Dürre-Hilfspaket der Bundesregierung

Oberösterreich zählt 2026 zu den von der Dürre am stärksten betroffenen Bundesländern, vor allem Grünland (Viehwirtschaft), Herbstkulturen und der Obst- und Gemüsebau sind betroffen. Laut Hagelversicherung (ÖHV) beträgt der Schaden für die österreichische Landwirtschaft rund eine Milliarde Euro, wovon etwa 400 Millionen Euro durch die Dürreversicherungen gedeckt sind. Am 21. August 2026 wurde ein Dürre-Hilfspaket im Gesamtvolumen von 240 Millionen Euro fixiert, an dem sich auch das Land OÖ beteiligt. Die Landwirtschaftskammer OÖ begrüßt die Einigung als dringend notwendigen Schritt, weist aber darauf hin, dass damit nur ein Teil der tatsächlichen Schäden abgedeckt wird. Das Paket umfasst vier Maßnahmen:

  • Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen: Im vierten Quartal 2026 werden zwei Monatsbeiträge in der bäuerlichen Sozialversicherung erlassen (Vorschreibung im Jänner 2027: nur ein Drittel einer regulären Quartalszahlung; Volumen rund 140 Millionen Euro). Die Behauptung, die Bäuerinnen und Bauern würden sich das Paket selbst bezahlen, ist unrichtig und wird von der Landwirtschaftskammer OÖ entschieden zurückgewiesen. Die Beiträge werden am Pensionskonto so angerechnet, als wären sie bezahlt worden, Leistungskürzungen oder Beitragserhöhungen sind damit nicht verbunden. Gegenfinanziert wird durch eine vorübergehende, bis 2031 befristete Reduktion des Bundeszuschusses zur bäuerlichen Krankenversicherung (Hebesatz), ohne Zugriff auf Rücklagen; es fließt kein Bauerngeld an das Finanzministerium.
  • Zinszuschüsse für Betriebsmittelkredite: Für den notwendigen Ankauf von Futtermitteln, Saatgut, Düngemitteln und weiteren Betriebsmitteln wird ein breit angelegtes Modell für Betriebsmittelkredite geschaffen. Bund und Länder stellen 25 Millionen Euro für Zinszuschüsse bereit (agrarische De-minimis-Beihilfe). Vorgesehen sind Darlehen mit mindestens zwölf und höchstens 36 Monaten Laufzeit, ab 5.000 Euro je Betrieb und bis zu 750 Euro je Hektar bzw. Großvieheinheit; der Darlehenszinssatz wird mit rund vier Prozent begrenzt, der Zinszuschuss beträgt bis zu 2,75 Prozentpunkte.
  • Ratenstundung bei Agrarinvestitionskrediten: Betriebe mit bestehenden Agrarinvestitionskrediten erhalten mehr zeitlichen Spielraum bei den laufenden Rückzahlungsverpflichtungen. Bis zu zwei Tilgungsraten können jederzeit gestundet werden (mit oder ohne Laufzeitverlängerung), zusätzlich ist eine außerordentliche Stundung weiterer Raten möglich. Dafür stehen 25 Millionen Euro zur Verfügung, auch die Länder beteiligen sich.
  • Erhöhung des Prämienzuschusses zur Dürreversicherung: Der öffentliche Prämienzuschuss zur Dürreversicherung der ÖHV wird einmalig für 2027 von 55 auf 65 Prozent angehoben (rund 50 Millionen Euro von Bund und Ländern). In Oberösterreich sind bereits 85 Prozent der Ackerbau- und 60 Prozent der Grünlandflächen durch die öffentlich bezuschusste Dürreversicherung versichert.

Bei den Schadenszahlungen aus den Dürreversicherungsprodukten für 2026 beträgt der geschätzte versicherte Schaden laut Österreichischer Hagelversicherung 400 Millionen Euro. Die Auszahlungen der Dürreindexversicherung (rund 300 Millionen Euro) erfolgten Mitte September (KW 38), rund ein Drittel davon entfällt auf Oberösterreich. Die Dürreertragsversicherung wird wöchentlich ausgezahlt.

Service- und Beratungspaket

Bereits im Juli 2026 hat die Landwirtschaftskammer OÖ gemeinsam mit dem Maschinenring und Bio Austria ein umfassendes Service- und Beratungspaket ins Leben gerufen, um viehhaltende Betriebe bei der Sicherstellung der Grundfutterversorgung zu unterstützen. Kernstück ist ein gemeinsam bereitgestellter, standardisierter Kooperationsvertrag, mit dem Ackerbaubetriebe und tierhaltende Betriebe den Anbau von Zwischenfrüchten zur Futternutzung vereinbaren können: Der tierhaltende Betrieb stellt dabei das Saatgut kostenlos zur Verfügung, während der Ackerbaubetrieb für den sachgerechten Anbau verantwortlich ist und die Fläche zur Aberntung durch den Tierhalter bereitstellt.

Nationaler Wiederherstellungsplan

Am 1. September 2026 hat Österreich fristgerecht einen ersten Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplanes an die EU-Kommission übermittelt und gleichzeitig die öffentliche Konsultation dazu gestartet, die noch bis 15. Oktober 2026 läuft. Grundlage ist die EU-Wiederherstellungsverordnung, die seit 18. August 2024 geltendes EU-Recht ist und von Österreich umzusetzen ist. Die Landwirtschaftskammern haben diese Verordnung von Anfang an kritisch begleitet: Das Risiko neuer Bürokratie ist real, die angestrebten Ziele lassen sich angesichts des fortschreitenden Klimawandels vielfach nicht erreichen, und eine finanzielle Absicherung der Kosten war und ist bis heute nicht gegeben. Von Beginn an haben die Kammern deshalb klare Forderungen erhoben: Umsetzung auf freiwilliger Basis, Anrechnung bereits erbrachter Leistungen der Bäuerinnen und Bauern und eine gesicherte Finanzierung, bevor neue Verpflichtungen entstehen. Österreichs Landwirtinnen und Landwirte haben allein 2025 über das ÖPUL auf 250.000 Hektar (ohne Almen) freiwillig biodiversitätsrelevante Maßnahmen gesetzt; diese Vorleistung darf nicht ignoriert werden.

MFR- und GAP-Verhandlungen

Beim Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028 bis 2034 fordern Deutschland, die Niederlande, Österreich, Dänemark, Finnland und Schweden als „Koalition der Sparsamen“ ein deutlich kleineres Budget als die von der EU-Kommission vorgeschlagenen rund zwei Billionen Euro. Bundeskanzler Christian Stocker warb dafür, dass die Landwirtschaft nicht vergessen werden dürfe. Eine Einigung wird noch heuer angestrebt.

Bei der GAP liegen Rat, Europaparlament und Kommission noch weit auseinander: Im Agrarausschuss des EU-Parlaments wurden rund 3.400 Änderungsanträge zur GAP-Verordnung eingebracht. Das Europaparlament fordert für die Landwirtschaft eine Erhöhung auf rund 430 Milliarden Euro. Die Landwirtschaftskammer OÖ fordert, dass ein ausreichend dotiertes Agrarbudget und die Mittel für den ländlichen Raum nicht zum Ausgleichsposten der allgemeinen Spardebatte werden.

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