Dürrehilfe 2026: Betriebsmittelkredite zur Sicherung der Liquidität
Zinsenzuschüsse zu Betriebsmittelkrediten aufgrund der Dürre können ab sofort bis Ende März 2027 im Wege der Banken, beim Land OÖ, Abteilung Land- und Forstwirtschaft, beantragt werden.
Von DI Josef Stroblmair, Land OÖ
Die Trockenheit im Jahr 2026 hat bei vielen landwirtschaftlichen Betrieben zu Ernteausfällen und Einkommensverlusten geführt. Um die Liquidität zu sichern, gibt es einen Zinsenzuschuss für Betriebsmittelkredite für die pflanzliche und tierische Produktion. Bund und Länder stellen dafür insgesamt 25 Millionen Euro zur Verfügung. Damit können österreichweit Kredite von insgesamt bis zu 300 Millionen Euro unterstützt werden. Die Kosten für die Zinsenzuschüsse werden jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern getragen.
Wichtigste Voraussetzungen im Überblick
- Die Kredithöhe beträgt mindestens 5.000 Euro und höchstens 75.000 Euro.
- Die Laufzeit des Kredits beträgt ein, zwei oder maximal drei Jahre.
- Der Darlehensvertrag darf frühestens am 1. Juli 2026 abgeschlossen worden sein.
- Für den Antrag ist eine Bestätigung der Bank erforderlich.
- Pro Betrieb ist nur ein Darlehensvertrag zulässig.
Wie hoch ist der Zinsenzuschuss?
Die Förderung besteht aus einem Zinsenzuschuss in der Höhe von 2,75 Prozent für gegen Dürre versicherte Betriebe bzw. für Betriebe, die sich für 2027 neu versichern. Für nicht versicherte Betriebe beträgt der Zinsenzuschuss 2,5 Prozent.
Die Abwicklung erfolgt direkt zwischen dem Kreditinstitut sowie Bund und Land. Dem Antragsteller wird nur die Differenz zwischen dem Zinsenzuschuss und dem gewährten Zinssatz (aber maximal 3,9 Prozent) verrechnet. Darlehensverträge mit einem Zinssatz von mehr als 3,9 Prozent werden nicht gefördert.
Wie hoch darf der Kredit sein?
Die maximal förderbare Darlehenshöhe richtet sich nach der Betriebsgröße. Für Acker- und Grünland können bis zu 750 Euro je Hektar berücksichtigt werden. Für Sonderkulturen wie Obstbau, Weinbau, Gartenbau und Feldgemüseanbau sind bis zu 4.500 Euro je Hektar möglich. Grundlage für die Berechnung sind die im Mehrfachantrag 2025 angegebenen Flächen. Alternativ kann auch der Tierbestand herangezogen werden. In diesem Fall können die entsprechenden Großvieheinheiten (GVE) auf Basis des Tierbestands von 2025 berücksichtigt werden.
Antragstellung
Das Förderungsansuchen ist mit dem vorgesehenen Formular und der erforderlichen Bankbestätigung beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft einzureichen (E lfw.post@ooe.gv.at).
Eine Antragstellung ist bis spätestens 31. März 2027 möglich.
Hinweis: Das Antragsformular und weitere Informationen gibt es unter den offiziellen Stellen des Landes OÖ.
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