ÖPUL-Begrünung Zwischenfrüchte

ÖPUL-Begrünung mit Zwischenfrüchten: Varianten und Fristen im Überblick 2026

Die ÖPUL-Begrünung mit Zwischenfrüchten (Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“) arbeitet mit sieben Varianten, die sich über fixe Anlage- und Umbruchtermine unterscheiden – bundesweit einheitlich, ohne Bundesland- oder Höhenlagen-Unterschiede. Wer die Termine seiner gewählten Variante kennt, sichert die Prämie; wer sie verpasst, riskiert Kürzungen.

Die sieben Varianten und ihre Termine

Variante Anlage spätestens Umbruch frühestens
V1 (Bienenmischung) 10. August nach 70 Tagen, nicht vor 15. September
V2 5. August 15. Februar
V3 20. August 15. November
V4 31. August 15. Februar
V5 20. September 1. März
V6 15. Oktober 21. März
V7 (Begleitsaat im Raps) 15. September 31. Jänner

Stand: AMA-Informationsblatt zur Maßnahme (Antragsjahr 2025/2026), ohne Gewähr – verbindlich ist das jeweils aktuelle AMA-Merkblatt.

Nicht jede Variante steht also über den Winter: V1 kann schon ab Mitte September beendet werden, V3 ab Mitte November – erst die späten Varianten (V5, V6) reichen bis ins Frühjahr. Für jede Variante gelten Mindestanforderungen an die Saatgutmischung (Anzahl der Mischungspartner, bei V1 eine insektenblütige Bienenmischung); Untersaaten sind in geeigneten Varianten zulässig. Eine eigene „Buntbrache-Variante“ gibt es in dieser Maßnahme nicht.

Bewirtschaftungsauflagen im Begrünungszeitraum

Während der Begrünung sind mineralische Stickstoffdünger verboten (auch als kombinierte Düngung zur Ansaat); Wirtschaftsdünger sind im Rahmen der NAPV zulässig. Pflanzenschutz ist im Begrünungszeitraum untersagt (Ausnahme: eingeschränkt in Variante 7). Welche Arten sich für welche Aussaatfenster eignen, zeigt der Beitrag Zwischenfrüchte im Überblick; passende Sätechnik findet sich im Ratgeber zur Zwischenfrucht-Sämaschine.

Gebrauchte Sä- & Bodenbearbeitungstechnik

Von der Drillmaschine bis zum Grubber: In den Kleinanzeigen finden Sie gebrauchte Technik für Zwischenfruchtanbau und Herbstbestellung.

Jetzt Angebote ansehen

Häufige Fragen (FAQ)

  • Bis wann muss die ÖPUL-Begrünung angelegt sein? Je nach Variante zwischen 5. August (V2) und 15. Oktober (V6) – die Termine sind bundesweit fix und hängen nicht vom Bundesland ab.
  • Wann darf ich die Begrünung umbrechen? Je nach Variante frühestens zwischen 15. September (V1, nach mindestens 70 Tagen) und 21. März (V6). Nicht jede Variante muss über den Winter stehen.
  • Darf ich die Begrünung düngen? Mineralische Stickstoffdünger sind im Begrünungszeitraum verboten; Wirtschaftsdünger sind im Rahmen der NAPV-Regeln erlaubt.
  • Wo finde ich die verbindlichen Vorgaben? Im aktuellen AMA-Informationsblatt zur Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ und bei der Landwirtschaftskammer.

Beitragsbild: Symbolfoto (Pixabay- bzw. Unsplash-Lizenz, freie kommerzielle Nutzung). Alle Rechtsangaben sorgfältig recherchiert (Stand: August 2026), aber ohne Gewähr – verbindliche Auskunft geben AMA, Landwirtschaftskammer und die zuständigen Behörden.

Anzeige
Anzeige
Anzeige