ÖPUL-Begrünung mit Zwischenfrüchten: Varianten und Fristen im Überblick 2026
Die ÖPUL-Begrünung mit Zwischenfrüchten (Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“) arbeitet mit sieben Varianten, die sich über fixe Anlage- und Umbruchtermine unterscheiden – bundesweit einheitlich, ohne Bundesland- oder Höhenlagen-Unterschiede. Wer die Termine seiner gewählten Variante kennt, sichert die Prämie; wer sie verpasst, riskiert Kürzungen.
Die sieben Varianten und ihre Termine
| Variante | Anlage spätestens | Umbruch frühestens |
|---|---|---|
| V1 (Bienenmischung) | 10. August | nach 70 Tagen, nicht vor 15. September |
| V2 | 5. August | 15. Februar |
| V3 | 20. August | 15. November |
| V4 | 31. August | 15. Februar |
| V5 | 20. September | 1. März |
| V6 | 15. Oktober | 21. März |
| V7 (Begleitsaat im Raps) | 15. September | 31. Jänner |
Stand: AMA-Informationsblatt zur Maßnahme (Antragsjahr 2025/2026), ohne Gewähr – verbindlich ist das jeweils aktuelle AMA-Merkblatt.
Nicht jede Variante steht also über den Winter: V1 kann schon ab Mitte September beendet werden, V3 ab Mitte November – erst die späten Varianten (V5, V6) reichen bis ins Frühjahr. Für jede Variante gelten Mindestanforderungen an die Saatgutmischung (Anzahl der Mischungspartner, bei V1 eine insektenblütige Bienenmischung); Untersaaten sind in geeigneten Varianten zulässig. Eine eigene „Buntbrache-Variante“ gibt es in dieser Maßnahme nicht.
Bewirtschaftungsauflagen im Begrünungszeitraum
Während der Begrünung sind mineralische Stickstoffdünger verboten (auch als kombinierte Düngung zur Ansaat); Wirtschaftsdünger sind im Rahmen der NAPV zulässig. Pflanzenschutz ist im Begrünungszeitraum untersagt (Ausnahme: eingeschränkt in Variante 7). Welche Arten sich für welche Aussaatfenster eignen, zeigt der Beitrag Zwischenfrüchte im Überblick; passende Sätechnik findet sich im Ratgeber zur Zwischenfrucht-Sämaschine.
Gebrauchte Sä- & Bodenbearbeitungstechnik
Von der Drillmaschine bis zum Grubber: In den Kleinanzeigen finden Sie gebrauchte Technik für Zwischenfruchtanbau und Herbstbestellung.
Häufige Fragen (FAQ)
- Bis wann muss die ÖPUL-Begrünung angelegt sein? Je nach Variante zwischen 5. August (V2) und 15. Oktober (V6) – die Termine sind bundesweit fix und hängen nicht vom Bundesland ab.
- Wann darf ich die Begrünung umbrechen? Je nach Variante frühestens zwischen 15. September (V1, nach mindestens 70 Tagen) und 21. März (V6). Nicht jede Variante muss über den Winter stehen.
- Darf ich die Begrünung düngen? Mineralische Stickstoffdünger sind im Begrünungszeitraum verboten; Wirtschaftsdünger sind im Rahmen der NAPV-Regeln erlaubt.
- Wo finde ich die verbindlichen Vorgaben? Im aktuellen AMA-Informationsblatt zur Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ und bei der Landwirtschaftskammer.
Beitragsbild: Symbolfoto (Pixabay- bzw. Unsplash-Lizenz, freie kommerzielle Nutzung). Alle Rechtsangaben sorgfältig recherchiert (Stand: August 2026), aber ohne Gewähr – verbindliche Auskunft geben AMA, Landwirtschaftskammer und die zuständigen Behörden.
