Untersaaten

Untersaaten bezeichnen in der landwirtschaftlichen Pflanzenproduktion die Aussaat einer oder mehrerer Pflanzenarten in einen bereits etablierten Bestand einer Hauptfrucht, ohne dass die Hauptfrucht in ihrer Entwicklung wesentlich beeinträchtigt wird. Ziel ist die Etablierung einer sekundären Pflanzendecke, die nach der Ernte der Hauptfrucht den Boden bedeckt und vor Erosion sowie Nährstoffauswaschung schützt. Typische Beispiele sind die Einsaat von Weißklee oder Weidelgras in Mais oder Getreide. Die Untersaat wird meist zeitgleich mit der Hauptfrucht oder in einem frühen Entwicklungsstadium der Hauptfrucht ausgebracht. Die Konkurrenz um Wasser, Licht und Nährstoffe zwischen Haupt- und Untersaat muss durch angepasste Saatstärken und Sortenwahl minimiert werden. Im Jahr 2026 ist die Anwendung von Untersaaten in Österreich und Deutschland ein etabliertes Verfahren des integrierten Pflanzenbaus und wird im Rahmen von Agrarumweltprogrammen wie dem Österreichischen Programm für umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL) oder den deutschen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) gefördert. Die rechtliche Grundlage bilden die jeweiligen Landesverordnungen zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die spezifische Anforderungen an die Zusammensetzung und den Zeitpunkt der Untersaaten stellen.