Blühstreifen
Ein Blühstreifen ist eine gezielt angelegte, lineare Struktur auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, die mit einer spezifischen Mischung ein- oder mehrjähriger krautiger Pflanzen, insbesondere Blühpflanzen und Leguminosen, bestellt wird. Die Anlage erfolgt in der Regel als Teil von Agrarumweltmaßnahmen, wie sie im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union für den Zeitraum 2023–2027 in Österreich (ÖPUL) und Deutschland (GAP-Konditionalitäten) definiert sind. Die Zusammensetzung der Saatgutmischung ist meist standardisiert und auf die Förderung der Biodiversität, insbesondere von Bestäuberinsekten und Nützlingen, ausgerichtet.
Rechtlich sind Blühstreifen als nichtproduktive Flächen eingestuft; eine landwirtschaftliche Nutzung, Düngung oder der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist während der Standzeit untersagt. Die ökologische Funktion umfasst die Bereitstellung von Nahrungsquellen und Habitaten, den Erosionsschutz sowie die Vernetzung von Biotopen. Die Anlage erfolgt auf Ackerland oder Grünland, wobei die Streifenbreite und -länge sowie die Mindeststandzeit durch die jeweiligen Förderrichtlinien vorgegeben sind. Die Effektivität hängt maßgeblich von der standortangepassten Artenzusammensetzung und der räumlichen Integration in die Agrarlandschaft ab.

