Header monbile

Zwischenfruchtanbau

Der Zwischenfruchtanbau bezeichnet die landwirtschaftliche Praxis des Anbaus von Pflanzenbeständen in der Zeitspanne zwischen zwei Hauptkulturen, ohne dass diese selbst der Hauptnutzung dienen. Diese Kulturmaßnahme wird primär zur Erfüllung agrarökologischer und rechtlicher Vorgaben durchgeführt. Im Kontext der Düngeverordnung (DüV) und des ÖPUL-Programms (Österreichisches Programm für umweltgerechte Landwirtschaft) dient der Zwischenfruchtanbau der Reduzierung von Nitratauswaschung in Gewässer, indem die Bestände überschüssige Stickstoffreste aus dem Boden aufnehmen. Zudem trägt er zur Vermeidung von Bodenerosion durch Wind und Wasser bei, fördert die Bodenstruktur durch Durchwurzelung und erhöht den Gehalt an organischer Substanz. Die Auswahl der Arten, wie Senf, Ölrettich oder Leguminosen, richtet sich nach dem spezifischen Ziel, etwa der Nährstoffkonservierung oder der Gründüngung. Der Anbauzeitraum liegt typischerweise im Spätsommer oder Herbst nach der Ernte der Vorfrucht. Die rechtliche Verpflichtung zum Zwischenfruchtanbau kann sich aus der Konditionalität der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) oder aus spezifischen Landesverordnungen in Wasserschutzgebieten ergeben. Die fachgerechte Bestellung und Einarbeitung der Zwischenfrucht erfolgt nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis.