Nach Almabtriebfeier – 150 Personen in Quarantäne und Stallverbot?

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Für Aufregung sorgten in Kärnten Berichte wonach nach einem Almabtrieb 150 Personen in Quarantäne müssen, da 13 Personen positiv getestet wurden. Unklarheit und Verwirrung herrschte hier um ein angebliches Stallverbot für Landwirte.

Laut einem Interview von Bezirkshauptmann Heinz Pansi (Hermagor, Kärnten) hieß es zuerst, dass Bauern nur in den Stall dürfen, sofern dieser direkt an das Wohnhaus anschließe. Nachdem bei der Landwirtschaftskammer Kärnten die Telefone heiß liefen stellte man den Sachverhalt jedoch in einer Stellungnahme klar. So hieß es von Seiten der Landwirtschaftskammer: “Die tägliche Versorgung der Tiere durch die Betriebsführerfamilie ist sichergestellt”. So soll es sich um ein Missverständnis handeln und es dürfen auch Personen in Quarantäne die Versorgung der Tiere übernehmen. Es dürfen die Tiere versorgt werden, jedoch darf es keinen Kontakt zu betriebsfremden Personen geben.

Bereits im Frühjahr wurde bei Gesprächen von Landwirtschafts- und Gesundheitsministerium festgelegt, dass für die Landwirtschaft eine Arbeitsquarantäne gilt und der Kontakt zu betriebsfremden Personen vermieden werden muss.

Betriebsquarantäne

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