Wildhalter
Wildhalter bezeichnet im Agrarrecht eine natürliche oder juristische Person, die Wildtiere (insbesondere Rot-, Dam-, Schwarz- und Muffelwild) in umfriedeten Gehegen zu Zwecken der Fleischerzeugung, Zucht oder Landschaftspflege hält. Die Tätigkeit unterliegt in der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich einem mehrstufigen...
