Dauergrünland

Dauergrünland bezeichnet landwirtschaftliche Flächen, die durch eine mehrjährige, überwiegend aus Gräsern und krautigen Pflanzen bestehende Vegetationsdecke gekennzeichnet sind und nicht in die Fruchtfolge einbezogen werden. Rechtlich definiert die Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 Dauergrünland als Flächen, die mindestens fünf Jahre lang nicht umgepflügt oder anderweitig für Ackerbau genutzt wurden. In Deutschland konkretisiert die GAP-Direktzahlungen-Verordnung diese Vorgabe; in Österreich regelt das Marktordnungsgesetz 2007 in Verbindung mit den einschlägigen EU-Vorgaben die Einstufung. Dauergrünland umfasst Wiesen, Weiden, Almen und Streuobstwiesen, sofern die Grünlandnarbe erhalten bleibt.

Die Bewirtschaftung unterliegt in beiden Ländern spezifischen Auflagen: In Deutschland verpflichtet die Düngeverordnung zur Begrenzung der Stickstoffzufuhr, während das österreichische Agrarumweltprogramm ÖPUL 2023–2027 Bewirtschaftungsauflagen für Grünlandflächen vorsieht. Pflugverbote, Mahdzeitpunkte und Weidemanagement dienen dem Erhalt der Grünlandnarbe, dem Erosionsschutz und der Biodiversität. Eine Umwandlung in Ackerland ist nach der GAP-Konditionalität grundsätzlich genehmigungspflichtig und an Ausgleichsmaßnahmen gebunden. Dauergrünland fungiert als Kohlenstoffsenke und trägt zur Humusbildung bei.

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