Futterzwischenfrucht
Die Futterzwischenfrucht ist eine landwirtschaftliche Kulturpflanze, die innerhalb der Fruchtfolge zwischen zwei Hauptfrüchten angebaut wird, mit dem primären Zweck der Erzeugung von Biomasse zur Fütterung von Nutztieren. Anders als Gründüngungspflanzen, die eingearbeitet werden, erfolgt bei Futterzwischenfrüchten eine Nutzung durch Beweidung, Silierung oder Grünfutterernte. Typische Arten umfassen Gräser wie Weidelgras, Leguminosen wie Kleearten oder Gemenge wie Landsberger Gemenge. Der Anbau dient gleichzeitig der Bodenbedeckung, der Reduktion von Nitratauswaschung und der Verbesserung der Bodenstruktur. Im Kontext der Düngeverordnung (Deutschland) und des Aktionsprogramms Nitrat (Österreich) sind Futterzwischenfrüchte als begrünungspflichtige Maßnahmen oder zur Nährstoffbindung relevant. Betriebe, die Agrarumweltprogramme wie ÖPUL nutzen, müssen spezifische Anforderungen an Aussaat, Bestandspflege und Nutzungszeitpunkt erfüllen. Die Wahl der Art sowie die Bestandesführung beeinflussen die Futterqualität, den Ertrag sowie den rechtlichen Status im Rahmen der guten fachlichen Praxis und der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).

