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Pflichtpraktikum HBLFA Ursprung

Praktikumsplätze für Schülerinnen und Schüler der HBLFA Ursprung

Die HBLFA Ursprung in Salzburg verbindet Landwirtschaft mit moderner Umwelttechnik. Das Pflichtpraktikum umfasst 14 bis 22 Wochen und ist die Gelegenheit, praktische Erfahrungen im Ackerbau, der Tierhaltung oder in umwelttechnischen Betrieben zu sammeln. Es muss als Fremdpraxis auf einem anerkannten landwirtschaftlichen Betrieb absolviert werden. Wichtig: Die Anmeldung zur Pflichtversicherung bei der ÖGK muss vor Arbeitsbeginn durch den Betrieb erfolgen. Hier findest du passende Stellenanzeigen für dein Praktikum.

Freie Pflichtpraktika in Salzburg und Umgebung:

Praktikum Sommer 2027 (12-16 Wochen)

Mathias Leitner 📍 Triebental 19, 8785...

Wir suchen auch heuer wieder einen Praktikanten/in für den Sommer 2027. (Mind. 12-16Wochen) Wir bewirtschaften...

Praktikantin/Praktikant für 2027 gesucht!

Hannes Kaltenböck 📍 Vitis, Bezirk Waidhofen...

Praktikantin/Praktikant für 2027 gesucht!   Wir, die Familie Kaltenböck, sind auf der Suche nach einer/einem...

Praktikum auf Bio Heumlichbetrieb mit Melkroboter

Franz Gangl 📍 Braunsberg 3, 5112

Suche ab Herbst 2026 einen Praktikanten für Stallarbeit, Mithilfe am Hof, Unterstützung bei Waldarbeit,…. Bio...

Einsatzbereiche für Ursprunger Schüler:

  • Biologische Landwirtschaft: Mitarbeit auf Bio-Milchvieh- und Rinderzuchtbetrieben in Salzburg und Oberösterreich.
  • Umwelt- und Agrartechnik: Einblicke in Betriebe der erneuerbaren Energien (Biogas, Holz) oder agrarischen Beratung.
  • Tierhaltung: Unterstützung bei Fütterung, Melken und Herdenmanagement auf Milchviehbetrieben.

Bei Interesse an einem Inserat kannst du den jeweiligen Betriebsleiter direkt kontaktieren.

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Hinweis: Bauernnetzwerk.at ist ein unabhängiges Job- und Praktikumsportal und steht in keiner offiziellen Verbindung zur genannten Schule bzw. Universität. Alle Angaben zu Praktikumsregelungen wurden nach bestem Wissen den öffentlich zugänglichen Informationen der Bildungseinrichtung entnommen und sind ohne Gewähr – verbindlich ist ausschließlich die Auskunft der Schule bzw. des Studienservice.

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