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Tierhaltung

Tierhaltung bezeichnet in der Agrarwirtschaft die planmäßige, wirtschaftlich ausgerichtete Haltung von Nutztieren zur Erzeugung tierischer Produkte wie Fleisch, Milch, Eier, Wolle oder Häute sowie zur Erbringung von Leistungen wie Zug- oder Hütearbeit. Sie umfasst die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Unterbringung, Fütterung, Pflege, Gesunderhaltung und Zucht der Tiere. Rechtlich unterliegt die Tierhaltung in Österreich und Deutschland einem dichten Regelwerk, das unter anderem das Tierschutzgesetz, die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die Düngeverordnung sowie in Österreich das Tierschutzgesetz und die Tierhaltungsverordnung umfasst. Hinzu treten Vorgaben des EU-Rechts, etwa zur Haltung von Legehennen, Schweinen und Kälbern, sowie Regelungen zu Tierkennzeichnung, Transport und Schlachtung.

Fachlich wird zwischen standortgebundener Weidehaltung, ganzjähriger Stallhaltung und kombinierten Systemen unterschieden. Die Haltungsform bestimmt maßgeblich Tiergesundheit, Nährstoffkreisläufe, Emissionen wie Ammoniak und Methan sowie den Flächen- und Arbeitsbedarf. Betriebliche Entscheidungen richten sich nach Standort, Markt, Futterbasis und den jeweils geltenden rechtlichen Anforderungen. Die Tierhaltung ist damit ein zentraler, rechtlich regulierter Produktionszweig der Landwirtschaft, der ökologische, ökonomische und gesellschaftliche Aspekte berührt.

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