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Biobetrieb

Ein Biobetrieb ist ein landwirtschaftlicher Betrieb, der nach den Rechtsvorschriften der Europäischen Union für den ökologischen Landbau (Verordnung (EU) 2018/848, in Kraft seit 1. Januar 2022) wirtschaftet. Die zentrale Anforderung ist der Verzicht auf synthetische Pflanzenschutzmittel und mineralische Stickstoffdünger. Stattdessen basiert die Produktion auf Kreislaufwirtschaft, Fruchtfolge, organischer Düngung (Wirtschaftsdünger, Gründüngung) und biologischer Schädlingskontrolle. Die Tierhaltung in Biobetrieben ist an strengere Vorgaben gebunden, etwa hinsichtlich Flächenbindung, Auslauf und Fütterung (überwiegend ökologisch erzeugtes Futter).

Die Umstellung eines konventionellen Betriebs auf einen Biobetrieb unterliegt einer zweijährigen Umstellungsphase, in der die Produkte nicht als „Bio“ vermarktet werden dürfen. Die Einhaltung der Vorschriften wird durch staatlich zugelassene Kontrollstellen jährlich überprüft. In Österreich und Deutschland ist die Förderung von Biobetrieben im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und nationaler Programme (z. B. ÖPUL in Österreich) verankert. Die Rechtsgrundlage für die Kennzeichnung von Bio-Produkten ist die EU-Bio-Verordnung, ergänzt durch nationale Durchführungsbestimmungen. Biobetriebe unterliegen denselben umwelt- und tierschutzrechtlichen Vorschriften wie konventionelle Betriebe, jedoch mit spezifischen, verschärften Auflagen.