Zwischenfrucht
Eine Zwischenfrucht ist eine landwirtschaftliche Kulturpflanze, die zwischen zwei Hauptfrüchten in einer Fruchtfolge angebaut wird, ohne dass deren Ernte primär der menschlichen Ernährung oder der Futternutzung dient. Der Anbau erfolgt in der Regel nach der Ernte der Hauptfrucht im Sommer oder Herbst, wobei die Zwischenfrucht vor der Aussaat der nächsten Hauptfrucht durch Frost, mechanische Bearbeitung oder chemische Maßnahmen abgetötet oder eingearbeitet wird. Nach der Funktion unterscheidet man Gründüngungszwischenfrüchte, die der Nährstoffkonservierung, Erosionsminderung und Humusmehrung dienen, von Futterzwischenfrüchten, die der Grünland- oder Silagenutzung zugeführt werden. Rechtlich unterliegt der Zwischenfruchtanbau in Deutschland der Düngeverordnung (DüV) sowie in Österreich dem ÖPUL-Programm, die jeweils Auflagen zu Aussaatzeitpunkt, Artenauswahl und Nährstoffbilanzierung festlegen.
Pflanzenbaulich zählen zu den Zwischenfrüchten insbesondere Kreuzblütler wie Senf und Ölrettich, Leguminosen wie Klee und Wicken, Gräser wie Weidelgras sowie Mischungen mehrerer Arten. Die Aussaat erfolgt meist als Untersaat, Stoppelsaat oder Direktsaat. Die agronomische Wirkung umfasst die Reduktion von Nitrataustrag ins Grundwasser, die Unterdrückung von Unkraut und Schaderregern, die Verbesserung der Bodenstruktur durch Wurzelwachstum sowie die Fixierung atmosphärischen Stickstoffs durch symbiotische Leguminosen. Die Auswahl der Art richtet sich nach Standort, Fruchtfolge, Aussaatzeitpunkt und den Vorgaben der jeweiligen Förderprogramme.

