Kopfdüngung
Die Kopfdüngung bezeichnet in der Landwirtschaft die Nährstoffzufuhr zu einem bereits etablierten Pflanzenbestand während der Vegetationsperiode. Sie erfolgt im Gegensatz zur Grund- oder Startdüngung, die vor oder unmittelbar zur Aussaat beziehungsweise Pflanzung ausgebracht wird. Typische Anwendungsbereiche sind Getreide, Mais, Grünland und mehrjährige Kulturen. Als Düngemittel kommen vorwiegend schnell verfügbare Stickstoffverbindungen wie Harnstoff, Ammoniumnitrat-Harnstoff-Lösung (AHL) oder Kalkammonsalpeter zum Einsatz, deren Nährstoffe über Blattaufnahme oder Bodenlösung kurzfristig pflanzenverfügbar sind.
Die Ausbringung erfolgt mit Schleuderstreuern, Pneumatikstreuern oder Flüssigdüngertechnik. Der optimale Zeitpunkt richtet sich nach Entwicklungsstadium, Nährstoffbedarf und Witterung. Rechtlich unterliegt die Kopfdüngung in Deutschland der Düngeverordnung (DüV) und in Österreich dem Aktionsprogramm Nitrat sowie den ÖPUL-Bestimmungen. Beide Regelwerke begrenzen Stickstoffmengen, definieren Sperrfristen und verlangen eine bedarfsgerechte, standortangepasste Düngung. Eine sachgerechte Kopfdüngung dient der Ertrags- und Qualitätssicherung, während Überdüngung zu Nährstoffaustrag, Gewässerbelastung und Treibhausgasemissionen führt.
