Zinsenzuschuss
Der Zinsenzuschuss ist ein finanzpolitisches Instrument zur Förderung landwirtschaftlicher Investitionen, bei dem eine öffentliche Stelle einen Teil des von einem Kreditinstitut an den Darlehensnehmer zu zahlenden Zinssatzes übernimmt. Rechtlich handelt es sich um eine zweckgebundene Subvention, die in Österreich und Deutschland auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruht. In Österreich wird der Zinsenzuschuss im Rahmen der ländlichen Entwicklung (GAP-Strategieplan 2023–2027) sowie über Landesförderungen gewährt, während in Deutschland die Förderung über die Landwirtschaftliche Rentenbank, das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) und die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) erfolgt. Die Höhe des Zuschusses wird als Prozentpunktabschlag auf den marktüblichen Zinssatz festgelegt und ist an Förderbedingungen wie Betriebsgröße, Investitionszweck, Tierwohlauflagen oder Umweltstandards gebunden.
Der Zinsenzuschuss wird für eine definierte Zinsbindungsfrist gewährt, die je nach Programm zwischen fünf und zwanzig Jahren liegt. Die Auszahlung erfolgt entweder direkt an das Kreditinstitut oder durch Erstattung an den Begünstigten nach Vorlage entsprechender Nachweise. Die Förderung unterliegt der De-minimis-Verordnung oder der Gruppenfreistellungsverordnung der Europäischen Union und ist im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik notifizierungspflichtig. Ab dem Jahr 2026 gelten in beiden Mitgliedstaaten die Vorgaben der Verordnung (EU) 2021/2115 sowie die jeweiligen nationalen Durchführungsbestimmungen.


