Geflügelwirtschaft
Die Geflügelwirtschaft umfasst die planmäßige Haltung, Zucht und Vermarktung von Hausgeflügel, insbesondere Hühnern, Puten, Enten, Gänsen und Wachteln. Sie gliedert sich in die Legehennenhaltung zur Erzeugung von Konsumeiern sowie die Mastgeflügelhaltung zur Produktion von Fleisch. Betriebliche Erscheinungsformen reichen von kleinbäuerlicher Freiland- und Bodenhaltung bis zu spezialisierten Großbetrieben mit Volieren-, Käfig- oder Auslaufhaltung. Rechtlich unterliegt die Geflügelwirtschaft in Österreich und Deutschland tierschutzrechtlichen Vorgaben, der Tierhaltungs- und Hygieneverordnung sowie lebensmittelrechtlichen Bestimmungen. In Österreich regelt die 1. Tierhaltungsverordnung Haltungssysteme und Besatzdichten; in Deutschland gelten die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und die Geflügelpest-Verordnung. Ökonomisch bedeutsam sind Futtereffizienz, Stallklima, Biosicherheit und Seuchenprävention, etwa gegen aviäre Influenza und Newcastle-Krankheit. Die Geflügelwirtschaft ist eng mit der Futtermittelwirtschaft, Veterinärmedizin und dem Lebensmittelhandel verflochten.

