Eiweißfuttermittel
Als Eiweißfuttermittel werden in der Tierernährung Futtermittel bezeichnet, deren Gehalt an Rohprotein in der Trockenmasse mindestens 20 Prozent beträgt. Sie dienen primär der Deckung des Aminosäurenbedarfs landwirtschaftlicher Nutztiere, insbesondere von Monogastriern wie Schweinen und Geflügel, aber auch von Wiederkäuern in Phasen hoher Leistung. Die Gruppe umfasst sowohl pflanzliche Erzeugnisse wie Extraktionsschrote aus Soja, Raps oder Sonnenblumen als auch tierische Produkte wie Fischmehl oder Magermilchpulver sowie mikrobielle Proteinträger. Rechtlich sind Eiweißfuttermittel in der EU durch die Verordnung (EG) Nr. 767/2009 über das Inverkehrbringen von Futtermitteln definiert und unterliegen strengen Kennzeichnungsvorschriften, insbesondere hinsichtlich der Deklaration des Rohproteingehaltes und der verwendeten Ausgangsstoffe. In der Fütterungspraxis wird die Proteinqualität anhand der Aminosäurenzusammensetzung und der Verdaulichkeit bewertet, wobei die bedarfsgerechte Versorgung mit essenziellen Aminosäuren wie Lysin, Methionin und Threonin im Vordergrund steht. Der Einsatz von Eiweißfuttermitteln ist zudem durch die Düngeverordnung (DüV) in Deutschland und das Aktionsprogramm Nitrat in Österreich indirekt reguliert, da eine übermäßige Stickstoffausscheidung über den Tierhaltungsbetrieb begrenzt werden muss.

