Süßlupinen
Süßlupinen sind Zuchtformen der Gattung Lupinus (insb. Lupinus angustifolius, Lupinus luteus und Lupinus albus), die sich durch einen sehr geringen Gehalt an bitter schmeckenden und toxischen Alkaloiden (insbesondere Lupanin und Spartein) von weniger als 0,05 Prozent in der Trockenmasse auszeichnen. Diese Selektion erfolgte durch konventionelle Züchtung, um die Samen als eiweißreiches Futtermittel sowie für die Humanernährung nutzbar zu machen. Der Anbau von Süßlupinen erfolgt in Deutschland und Österreich vorwiegend auf leichten, sandigen bis schwach lehmigen Böden mit niedrigem pH-Wert, wo sie aufgrund ihrer Fähigkeit zur symbiotischen Stickstofffixierung mit Knöllchenbakterien (Rhizobien) als wertvolle Vorfrucht in Fruchtfolgen dienen. Die Körner enthalten 30 bis 40 Prozent Rohprotein sowie 10 bis 15 Prozent Fett und sind reich an essenziellen Aminosäuren wie Lysin. Rechtlich unterliegt die Vermarktung von Süßlupinensamen in der EU der Verkehrsfähigkeit für Lebensmittel gemäß der Novel-Food-Verordnung (EU) 2015/2283, soweit sie nicht bereits vor 1997 in erheblichem Maße verzehrt wurden. Im ökologischen Landbau werden Süßlupinen als heimische Eiweißpflanze geschätzt, wobei die Sortenwahl und der Anbau nach den Vorgaben der EU-Öko-Verordnung erfolgen müssen.

