Betriebsführung
Betriebsführung bezeichnet in der Landwirtschaft die Gesamtheit der planenden, organisierenden, steuernden und kontrollierenden Tätigkeiten, mit denen ein landwirtschaftlicher Betrieb geleitet wird. Sie umfasst strategische Entscheidungen, etwa zur Wahl der Produktionsrichtung, zu Investitionen oder zur Flächen- und Faktorausstattung, sowie operative Aufgaben wie die Anbau- und Fütterungsplanung, den Arbeitskräfte- und Maschineneinsatz und die Vermarktung. Grundlage bilden betriebswirtschaftliche Instrumente wie Buchführung, Deckungsbeitragsrechnung, Liquiditäts- und Investitionsplanung sowie der Betriebsvergleich.
Zur Betriebsführung zählt auch die Einhaltung rechtlicher Vorgaben. In Deutschland und Österreich betrifft dies unter anderem steuerrechtliche Aufzeichnungspflichten, die Dokumentation nach dem Düngerecht (in Deutschland die Düngeverordnung, in Österreich das Nitrat-Aktionsprogramm), Aufzeichnungen über Pflanzenschutzmittelanwendungen, tierhaltungsrechtliche Bestimmungen sowie die Anforderungen der Konditionalität im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik. Für Betriebe mit Teilnahme an Agrarumweltmaßnahmen, etwa ÖPUL in Österreich, gelten zusätzliche Auflagen. Digitale Werkzeuge wie Ackerschlagkarteien, Herdenmanagementprogramme und Farmmanagement-Informationssysteme werden zur Datenerfassung und Entscheidungsunterstützung eingesetzt.


