Feld- und Außenarbeit
Feld- und Außenarbeit bezeichnet in der Landwirtschaft die Gesamtheit der Tätigkeiten, die außerhalb von Hofgebäuden und Stallungen auf Acker-, Grünland-, Sonderkultur- und Forstflächen ausgeführt werden. Dazu zählen insbesondere Bodenbearbeitung, Aussaat und Pflanzung, Düngung, Pflanzenschutz, Pflegemaßnahmen, Ernte und Abfuhr sowie Weidemanagement, Zaunbau und die Pflege von Landschaftselementen. Den Gegenbegriff bildet die Innenwirtschaft, die Stallarbeit, Lagerhaltung und Aufbereitung umfasst. Feld- und Außenarbeiten sind stark von Witterung, Vegetationsverlauf und Befahrbarkeit des Bodens abhängig. Sie werden daher in Arbeitszeitspannen geplant, deren Bedarf etwa in Arbeitskraftstunden je Hektar angegeben wird.
Der rechtliche Rahmen ergibt sich unter anderem aus der Düngeverordnung in Deutschland und der Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung in Österreich, die Sperrfristen sowie Vorgaben zur Ausbringung auf wassergesättigten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden festlegen. Pflanzenschutzmaßnahmen setzen in beiden Ländern einen gültigen Sachkundenachweis voraus. Bei Bezug von Direktzahlungen sind zudem die Standards der GAP-Konditionalität, etwa zur Mindestbodenbedeckung, einzuhalten. Für Beschäftigte gelten darüber hinaus die Vorschriften des Arbeitsschutzes und des Arbeitszeitrechts.


