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Betriebszweige

Betriebszweige sind organisatorisch und wirtschaftlich abgrenzbare Teilbereiche eines landwirtschaftlichen Betriebes, die jeweils auf die Erzeugung bestimmter Produkte oder die Erbringung bestimmter Leistungen ausgerichtet sind. Man unterscheidet pflanzliche Betriebszweige wie Getreide-, Hackfrucht- und Futterbau, Gemüse-, Obst- und Weinbau sowie tierische Betriebszweige wie Milchviehhaltung, Rindermast, Schweine- oder Geflügelhaltung. Hinzu kommen die Forstwirtschaft und landwirtschaftsnahe Bereiche wie Direktvermarktung, Energieerzeugung oder Urlaub am Bauernhof. Deren steuer- und gewerberechtliche Zuordnung richtet sich in Deutschland und Österreich nach jeweils eigenen gesetzlichen Abgrenzungskriterien.

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Die Kombination und Gewichtung der Betriebszweige bestimmt die Produktionsrichtung eines Betriebes. In der amtlichen Agrarstatistik erfolgt die Einordnung in Betriebsformen nach dem Anteil der einzelnen Betriebszweige am gesamten Standardoutput gemäß der EU-Betriebstypologie. Betriebswirtschaftlich werden Betriebszweige über die Deckungsbeitragsrechnung oder die Betriebszweigabrechnung auf Vollkostenbasis ausgewertet. Dabei werden gemeinsam genutzte Produktionsfaktoren wie Arbeitszeit, Maschinen, Gebäude und Flächen anteilig zugeordnet. Zwischen den Betriebszweigen bestehen häufig innerbetriebliche Verflechtungen, etwa durch Futter- und Wirtschaftsdüngerflüsse zwischen Ackerbau und Tierhaltung.

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