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Ausgleichszahlungen

Ausgleichszahlungen sind im agrarpolitischen Kontext direkte, flächen- oder tierbezogene Transferleistungen der öffentlichen Hand an landwirtschaftliche Betriebe. In der Europäischen Union bilden sie das Kerninstrument der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Rechtliche Grundlage für die Förderperiode ab 2023 sind die Verordnung (EU) 2021/2115 sowie die darauf basierenden nationalen Regelungen, in Deutschland das GAP-Direktzahlungen-Gesetz und die GAP-Direktzahlungen-Verordnung, in Österreich das Marktordnungsgesetz 2021 und die einschlägigen Durchführungsverordnungen. Unterschieden werden entkoppelte Direktzahlungen, die unabhängig von der konkreten Produktion als Basisprämie je förderfähiger Hektarfläche gewährt werden, und gekoppelte Zahlungen für bestimmte Produktionszweige. Hinzu treten Zahlungen für umwelt- und klimarelevante Bewirtschaftungsverfahren, etwa im Rahmen von ÖPUL in Österreich oder der Öko-Regelungen in Deutschland.

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Die Auszahlung setzt die Einhaltung von Konditionalitäten voraus, namentlich der Grundanforderungen an die Betriebsführung sowie der Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand. Die Finanzierung erfolgt aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft und nationalen Kofinanzierungsmitteln. Ausgleichszahlungen dienen der Einkommensstützung, der Honorierung gesellschaftlicher Leistungen und der Stabilisierung landwirtschaftlicher Einkommen; sie unterliegen Obergrenzen, Degressionsregelungen und Mitteilungspflichten.

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