Wertsicherung
Die Wertsicherung bezeichnet in der Landwirtschaft die vertragliche oder gesetzliche Anpassung von Geldbeträgen an die Veränderung eines vereinbarten Preis- oder Kostenmaßstabs, um den realen Wert über die Zeit konstant zu halten. Sie findet insbesondere bei Pachtverträgen, Kaufverträgen über landwirtschaftliche Grundstücke, bei Darlehen sowie bei Liefer- und Abnahmeverträgen Anwendung. Als Bezugsgrößen dienen in Österreich und Deutschland üblicherweise der Verbraucherpreisindex (VPI) der Statistik Austria bzw. des Statistischen Bundesamtes, der Index der Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte oder branchenspezifische Kostenindizes. Die Anpassung erfolgt in festgelegten Intervallen, etwa jährlich oder bei Überschreiten einer definierten Schwellengrenze (Bagatellklausel).
Rechtlich unterliegt die Wertsicherung in Österreich § 1090 ABGB sowie den Grundsätzen des Wucherverbots, in Deutschland § 138 BGB und § 557 BGB für Pachtverhältnisse. Unzulässig sind Klauseln, die zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Übersicherung führen oder gegen das Koppelungsverbot verstoßen. In der Praxis dient die Wertsicherung der Erhaltung der Kaufkraft und der Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien; sie ist von der Indexierung öffentlicher Leistungen sowie von Preisanpassungsklauseln in Lieferketten abzugrenzen.
