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Entwaldungsverordnung (EUDR): Meldeportal erleichtert die Umsetzung für Land- und Forstwirte

Wer Holz, Rinder oder Soja verkauft, muss künftig nachweisen können, dass diese Rohstoffe nicht von entwaldeten Flächen stammen. Das verlangt die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Für Holz ist es bereits am 30. Dezember 2026 so weit.

Dank des Einsatzes der Interessenvertretungen und des Ministers Norbert Totschnig hält sich der Aufwand in Grenzen. Über das neue Meldeportal www.eudr-meldung.at des Landwirtschaftsministeriums gelingt eine einfache und unbürokratische Erfüllung der neuen Pflichten. Das Portal wird ab 2. November 2026 online gehen.

Fristen auf einen Blick

  • Holz (Rundholz, Brennholz): ab 30. Dezember 2026
  • Rinder und Soja: ab 30. Juni 2027

Diese Fristen gelten für Kleinst- und Kleinprimärerzeuger, also für praktisch alle bäuerlichen Betriebe. Ab diesen Zeitpunkten dürfen die Rohstoffe nur noch mit einer sogenannten Identifikationsnummer auf den Markt gebracht werden. Wer nach dieser Frist keine Identifikationsnummer mitliefert, bringt seinen Rohstoff nicht legal auf den Markt und riskiert Strafen.

Was die EUDR bedeutet

Jeder Land- und Forstwirt, der Holz, Rinder oder Soja erstmalig in Verkehr bringt („Erstinverkehrbringer“ = der Erste in der Lieferkette), benötigt beim Verkauf künftig als Nachweis der Entwaldungsfreiheit eine sogenannte Identifikationsnummer samt Prüfnummer. Diese bekommt er durch Anmeldung und Erstellung einer „Sorgfaltserklärung“ („Vereinfachte Erklärung“) im BMLUK-Meldeportal.

Die Identifikationsnummer gibt er weiter an den Nächsten in der Lieferkette. Beispiel für einen Rinder-Geburtsbetrieb: Dieser muss die jährliche Zahl der geborenen und für den Verkauf bestimmten Rinder einmalig angeben. Der Kunde (z. B. Mastbetrieb) erhält diese Nummer, und beide müssen sie für mindestens fünf Jahre speichern. Alle weiteren nachgelagerten Akteure in der Lieferkette sind nicht mehr betroffen.

Hinweis: Wenn der Geburtsbetrieb die Identifikationsnummer über www.eudr-meldung.at mittels eAMA durchführt, wird sie automatisch mit der Ohrmarkennummer des Tieres verknüpft und bei jeder weiteren Verbringung in der Lieferkette mitgegeben.

Kurzer Überblick: Wer muss melden?

Faustregel: Wer erzeugt und als Erster verkauft, meldet einmalig auf www.eudr-meldung.at.

  • Rinder: Geburtsbetrieb erstellt die Nummer, der Mastbetrieb oder Viehhändler erhält sie.
  • Holz: Betrieb, der Holz kommerziell nutzt (bzw. der Stockkäufer), erstellt die Nummer, das Sägewerk oder der Holzhändler erhält sie.
  • Soja: Betrieb, der Soja anbaut, erntet und verkauft, erstellt die Nummer, das Lagerhaus oder der Handel erhält sie.

So funktioniert das EUDR-Meldeportal

Das Portal steht für alle Kleinst- und Kleinprimärerzeuger zur Verfügung (Grenzwerte: max. 5 Mio. Euro Bilanzsumme, max. 10 Mio. Euro Nettoumsatz, max. 50 Beschäftigte). In wenigen Schritten kann dort die Identifikationsnummer generiert werden:

  1. Anmeldung: Wahlweise mit eAMA (empfohlen für Betriebe mit AMA-Betriebsnummer), Unternehmensserviceportal, ID-Austria oder per Mailadresse.
  2. Erstellung der „Vereinfachten Erklärung“: Hier werden einmalig die jährlichen Schätzmengen der Rohstoffe und die Betriebsanschrift erfasst. Betriebe mit mehreren Rohstoffen (z. B. Wald und Rinder) können diese in einer Erklärung zusammenfassen. Mit der Erklärung wird bestätigt, dass die Rohstoffe „entwaldungsfrei“ und legal produziert wurden.
  3. Identifikationsnummer: Nach Übermittlung der Daten erhalten Sie eine Identifikationsnummer mit Prüfnummer, die Sie im System teilen oder als PDF drucken können.

Ist die Nummer erstellt, bleibt sie prinzipiell dauerhaft gültig, auch bei Betriebserweiterungen. Eine neue Nummer ist nur bei personenbezogenen Änderungen (z. B. Betriebsübergaben) nötig.

Unterstützung bei der Umsetzung

  • Erklärvideos: Auf www.eudr-meldung.at finden sich kurze Videos, die die Anmeldung und Erstellung der Erklärung Schritt für Schritt erklären.
  • One-Stop-Shop für Holz: Über das PEFC-System kann bei der Erneuerung der Teilnahmeerklärung auch gleich die Sorgfaltserklärung zur EUDR abgegeben werden.
  • Checklisten: Auf lk-online stehen PDF-Checklisten für die einzelnen Rohstoffe bereit.

Unser Tipp: Besorgen Sie sich eine Betriebsnummer, eAMA Zugang sowie auch einen ID Austria-Zugang. Machen Sie sich frühzeitig mit der Anwendung vertraut und erledigen Sie die Meldung rechtzeitig vor Lieferung und Bereitstellung.

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