Entwaldungsverordnung (EUDR): Meldeportal erleichtert die Umsetzung für Land- und Forstwirte
Wer Holz, Rinder oder Soja verkauft, muss künftig nachweisen können, dass diese Rohstoffe nicht von entwaldeten Flächen stammen. Das verlangt die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Für Holz ist es bereits am 30. Dezember 2026 so weit.
Dank des Einsatzes der Interessenvertretungen und des Ministers Norbert Totschnig...

