Abwicklung Mehrfachantrag (MFA) 2027 startet
Mit 1. November beginnt die Abwicklung des MFA 2027 über das eAMA-Portal. Damit startet auch die Bearbeitung in den Bezirksbauernkammern (BBK). Von DI Joachim Mandl, DI Johannes Riegler, DI Leopold Weichselbaumer
Wer ab 2027 neu in Maßnahmen bzw. in optionale Zuschläge des Agrarumweltprogramms ÖPUL 2023 einsteigen möchte, muss den Antrag bis spätestens 31. Dezember 2026 einreichen – eine Nachreichfrist gibt es nicht. Die allgemeine Einreichfrist für den MFA 2027 endet am 15. April 2027.
Einladungen zur Antragstellung per Mail
Alle Landwirtinnen und Landwirte, die den MFA bisher über die BBK abgewickelt haben, haben Ende Oktober die Einladung zum Abgabetermin überwiegend per E-Mail erhalten. Die Aktualität der E-Mail-Adresse im eAMA sowie die regelmäßige Kontrolle des E-Mail-Postfachs werden vorausgesetzt. Nur wer diese Einladung explizit noch per Brief bekommen möchte, erhält sie über den Postweg.
Der mitgeteilte Termin soll verlässlich eingehalten werden. Bei zwingenden Gründen kann rechtzeitig ein Ersatztermin vereinbart werden. Wer z. B. für eine Beantragung von ÖPUL-Maßnahmen einen früheren Termin benötigt, sollte frühzeitig Kontakt mit der BBK aufnehmen.
Kosten bei unentschuldigtem Fernbleiben: Seit Jänner 2023 wird bei unentschuldigtem Nichterscheinen und anschließender neuer Terminvereinbarung eine Bearbeitungsgebühr verrechnet:
- 30 Euro bei Betrieben mit bis zu 40 Schlägen
- 45 Euro bei mehr als 40 Schlägen
Wichtig für die Antragstellung
Eine vollständige und gut vorbereitete Antragstellung erleichtert die Bearbeitung erheblich. Folgende Punkte sind zu beachten:
- Aktuelle Betriebsdaten: Änderungen, wie z.B. ein Bewirtschafterwechsel, müssen mindestens vier Wochen vor dem Abgabetermin durchgeführt werden.
- Elektronische Signatur (ID Austria): Der MFA kann nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht werden. Antragsteller oder bevollmächtigte Personen müssen anwesend sein. Bitte rechtzeitig vor dem Termin prüfen, ob die digitale Signatur funktioniert (Infos unter: www.id-austria.gv.at).
- Teilnahme an ÖPUL-Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2026 ist ein Einstieg nur noch in einjährige Maßnahmen möglich. Auch Optionen und Zuschläge (z.B. bei UBB der neue Zuschlag „Biologische Wirtschaftsweise“ ab 2027) sind bis spätestens 31. Dezember zu beantragen.
- Flächenbewirtschaftung: Die Bewirtschaftung zum Stichtag 1. April 2027 muss vollständig digital erfasst sein – inklusive konkreter Schlagnutzungen, Biodiversitätsflächen und voraussichtlicher Begrünungsvarianten.
- Neue Schlageinteilung: Skizzen mit Längenangaben erleichtern die Digitalisierung.
- Referenzflächen: Für neue beihilfefähige Flächen sind Nachweise für einen Referenzänderungsantrag erforderlich.
- Tierwohl: Der voraussichtliche Tierbestand zum 1. April 2027 (Tierliste) ist vorzubereiten.
- Weide: Für Schafe und Ziegen ist eine einzeltierbezogene Erfassung notwendig.
- Forstfläche: Zur Beantragung der Agrardieselrückvergütung 2027 muss die bewirtschaftete Forstfläche neu erfasst und Nachweise mitgebracht werden.
Agrardieselrückvergütung & Direktzahlungen
Die Beantragung der Rückvergütung für das Antragsjahr 2027 erfolgt mittels fristgerechter Abgabe des MFA 2027 (Kreuz bei „Agrardieselrückvergütung“). Je nach Nutzungsart wird eine bestimmte Verbrauchsmenge in Liter pro Hektar angerechnet und mit voraussichtlich rund 15,5 Cent je Liter multipliziert.
Direktzahlungen können nur bei fristgerechter Beantragung im Rahmen des MFA gewährt werden (Voraussetzung: mind. 1,5 Hektar beihilfefähige Fläche oder Almauftriebsprämie mind. 150 Euro).
Junglandwirte-Top-up
Junglandwirtinnen und Junglandwirte (nicht älter als 40 Jahre bei Aufnahme) können für maximal fünf Jahre und für bis zu 40 Hektar eine zusätzliche Zahlung von rund 66 Euro pro Hektar erhalten. Der Antrag muss spätestens im Jahr nach Aufnahme der landwirtschaftlichen Tätigkeit (z.B. Betriebsübernahme ab 1. Jänner 2026) gestellt werden. Eine geeignete landwirtschaftliche Ausbildung muss spätestens zwei Jahre nach Aufnahme abgeschlossen sein.
Almauftriebsprämie
Förderfähig sind Kühe, Mutterschafe/-ziegen sowie sonstige Rinder, sofern sie mindestens 60 Tage auf einer österreichischen Alm gehalten werden. Die Beantragung erfolgt durch aktives Ankreuzen im MFA.
Spezielle Hinweise zum ÖPUL 2023
- Einjährige Maßnahmen: Mit dem MFA 2027 können noch alle einjährigen Maßnahmen (z.B. Begrünungen, bodennahe Gülleausbringung, Tierwohl, Erosionsschutz) bis längstens 31. Dezember 2026 beantragt werden.
- Neuer UBB-Zuschlag „Biologische Wirtschaftsweise“: Ab 2027 wird für Bio-Betriebe in der Maßnahme UBB ein Zuschlag von 80 Euro je Hektar angeboten. Voraussetzung: Anerkannter Bio-Betrieb mit Kontrollvertrag und Beantragung bis spätestens 31. Dezember 2026.
- Beschränkung von Flächenzugängen: Ab dem Förderjahr 2026 sind bei mehrjährigen Maßnahmen (UBB, BIO, Naturschutz) nur noch maximal 50 Prozent der Maßnahmenflächen des Jahres 2025, aber jedenfalls 5 Hektar an Flächenausweitungen förderfähig.
- Toleranz bei Flächenabgängen: Bei Verlust des Verfügungsrechts (z.B. Pachtende, Verkauf) gibt es keine Rückforderungen. Bei sonstiger Verringerung gibt es eine jährliche Toleranz von fünf Prozent (max. 5 Hektar, mind. 0,5 Hektar).
- Fristen für Weiterbildung & Bodenproben: Für die Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz Acker“ endet die Frist für Weiterbildungsstunden und die Übermittlung von Bodenproben ans Labor am 31. Dezember 2026. Bis dahin ist auch ein betriebsbezogenes Gewässerschutzkonzept zu erstellen. Bei Nichteinhaltung drohen Prämienkürzungen.
Ausgleichszulage (AZ)
Betriebsführende mit mind. 1,5 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche im benachteiligten Gebiet können die Ausgleichszulage beantragen (ganzjährige Bewirtschaftung vorausgesetzt). Tierhaltende Betriebe (mind. 0,3 RGVE/ha an mind. 355 Tagen) erhalten eine höhere AZ. Die Erschwernispunkte müssen geprüft und ggf. richtiggestellt werden (z.B. Erreichbarkeit der Hofstelle, Seilbahn, wofür Gemeindebestätigungen nötig sind).
Weitere Informationen & Service: Auf lk-online stehen Leerformulare sowie Termine zu Infoveranstaltungen und Webinaren (Rubrik: Förderungen/Abwicklung) zur Verfügung. Bei Fragen hilft das INVEKOS-Service der Landwirtschaftskammer unter Tel. 050/6902-1600 (Mo-Fr, 8-12 Uhr).
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