Traktor im Straßenverkehr: Tempo, Kennzeichen und Beleuchtung in Österreich 2026
Für den Traktor im Straßenverkehr gelten in Österreich Bundesregeln aus Kraftfahrgesetz und Straßenverkehrsordnung. Hier findest du die wichtigsten, jeweils geprüft am Gesetzestext.
Zulassung und Kennzeichen
Traktoren, die schneller als 10 km/h fahren können, brauchen für öffentliche Straßen eine Zulassung und Kennzeichen. Beides beantragst du bei einer Zulassungsstelle.
Wie schnell du fahren darfst
Solo darfst du bis zur Bauartgeschwindigkeit fahren. Mit nicht zugelassenem Anhänger, breiten Anbaugeräten oder Überbreite gelten aber niedrigere Grenzen, oft 25 km/h. Auf die Autobahn dürfen nur Fahrzeuge, die mindestens 60 km/h schaffen und schneller als 60 km/h fahren dürfen. Normale Traktoren gehören nicht dazu.
Pickerl: wiederkehrende Begutachtung
Kann dein Traktor mehr als 25 km/h, brauchst du das Pickerl. Bis 40 km/h Bauartgeschwindigkeit ist es drei Jahre nach der ersten Zulassung fällig, dann nach zwei Jahren und danach jährlich. Über 40 km/h ist es jährlich fällig.
Führerschein
Mit der Klasse B darfst du Zugmaschinen bis 3.500 Kilogramm höchster zulässiger Gesamtmasse lenken. Schwerere Traktoren bis 50 km/h brauchen die Klasse F, ab 16 Jahren nur für landwirtschaftliche Fahrzeuge, ab 18 uneingeschränkt. Über 50 km/h brauchst du je nach Gewicht C1 oder C. Alle Details stehen im Beitrag Traktor fahren mit Führerschein B oder F.
Beleuchtung, Kennzeichnung, Drehlicht
- Beleuchtung: Vorgeschrieben sind unter anderem zwei Scheinwerfer, Begrenzungs- und Schlussleuchten, Blinker, Rückstrahler und die Kennzeichenbeleuchtung. Bremsleuchten brauchen Traktoren mit mehr als 25 km/h Bauartgeschwindigkeit.
- Warnmarkierungen: Ragen Anbaugeräte seitlich über den Traktor hinaus oder ist das Gespann breiter als 2,55 Meter, kennzeichnest du das vorn und hinten mit reflektierenden Warnmarkierungen. Ragt Ladung hinaus, können Langgutfuhrtafeln nötig sein.
- Gelbes Drehlicht: Im landwirtschaftlichen Einsatz darfst du es einschalten, wenn das Gespann samt Geräten breiter als 2,60 Meter ist oder Geräte mehr als 2,50 Meter nach vorn oder hinten hinausragen.
Was du mitführen musst
Immer dabei sind Verbandszeug, Warndreieck und Warnweste, bei Traktoren über 3,5 Tonnen auch ein Unterlegkeil. Führerschein und Zulassungsschein musst du auf Fahrten im Umkreis von 10 Kilometern um den Standort des Traktors nicht mitführen. Für Transporte findest du in den Kleinanzeigen passende gebrauchte Kipper und Anhänger.
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Häufige Fragen (FAQ)
Wie schnell darf ein Traktor in Österreich fahren?
Solo bis zur Bauartgeschwindigkeit. Mit nicht zugelassenem Anhänger, breiten Anbaugeräten oder Überbreite gelten niedrigere Grenzen, oft 25 km/h.
Ab wann braucht ein Traktor ein Pickerl?
Ab mehr als 25 km/h Bauartgeschwindigkeit. Bis 40 km/h ist es nach drei, dann nach zwei Jahren und danach jährlich fällig, darüber jährlich.
Darf ein Traktor auf die Autobahn?
Nein. Dort sind nur Fahrzeuge zulässig, die mindestens 60 km/h schaffen und schneller als 60 km/h fahren dürfen.
Wann brauche ich Warnmarkierungen am Traktor?
Wenn Anbaugeräte seitlich über den Traktor hinausragen oder das Gespann breiter als 2,55 Meter ist, vorn und hinten.
Quellen
- Rechtsinformationssystem des Bundes: Kraftfahrgesetz 1967, Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung und Straßenverkehrsordnung, jeweils geltende Fassung, abgerufen 27.09.2026
- Landwirtschaftskammer Steiermark: Lange, breite Anbaugeräte, 31.03.2026
- Landwirtschaftskammer Kärnten: Traktor im Straßenverkehr: fünf wichtige Regeln, 09.03.2023
Geprüft mit den genannten Quellen, Stand 27.09.2026, ohne Gewähr. Verbindliche Auskunft geben Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat und die Kraftfahrabteilung des Landes, Beratung die Landwirtschaftskammer. Beitragsbild: Symbolfoto (Pixabay- bzw. Unsplash-Lizenz, freie kommerzielle Nutzung).

