Schnaps brennen in Österreich: Regeln, Anmeldung und Freimengen 2026
Schnaps brennen in Österreich ist mit eigenem Obst auch ohne Gewerbeberechtigung möglich, und zwar über die sogenannte Abfindungsbrennerei nach dem Alkoholsteuergesetz. Die Regeln sind Bundesrecht. Nur beim steuerfreien Hausbrand gelten in Tirol und Vorarlberg eigene Mengen.
Wer brennen darf
Unter Abfindung brennen darfst du selbst geerntetes Stein- und Kernobst und Beeren von Flächen, die du besitzt, gepachtet hast oder nutzt, sowie selbst gesammelte wild wachsende Beeren und Wurzeln. Getreide ist seit 2022 im Wesentlichen nur noch Betrieben im Berggebiet erlaubt. Zugekauftes Obst oder zugekaufte Maische sind nicht zulässig, ausgenommen bei alten 300-Liter-Brennrechten mit Zukaufsrecht. Gebrannt wird auf einem vom Zollamt Österreich zugelassenen einfachen Brenngerät, dessen Blase höchstens 150 Liter fasst.
Anmeldung beim Zollamt
Jede Brennperiode meldest du vorab beim Zollamt Österreich an, ausschließlich elektronisch in FinanzOnline über die Anwendung „EKA (Abfindungsanmeldung)“. In der Anmeldung stehen Stoffe, Menge, Brenndauer und Brennzeiten. Eine Pauschalanmeldung für die ganze Saison gibt es nicht.
Zur Frist: Das Gesetz nennt fünf Werktage vor Brennbeginn. Laut Landwirtschaftskammer ist bei der elektronischen Anmeldung ein kürzerer Vorlauf möglich. Frag im Zweifel beim Zollamt nach. Wer ohne Anmeldung brennt, riskiert ein Finanzstrafverfahren.
Mengen und Steuersätze
- Erzeugungsmenge: Unter Abfindung darfst du pro Jahr 100 Liter reinen Alkohol herstellen, zum ermäßigten Satz von 6,48 Euro je Liter. Das sind 54 Prozent des Regelsatzes.
- Zusatzmenge: Darüber hinaus darfst du jährlich weitere 100 Liter reinen Alkohol zum höheren Satz von 10,80 Euro je Liter herstellen.
- Regelsatz: Der allgemeine Regelsatz der Alkoholsteuer beträgt 12 Euro je Liter reinen Alkohol.
- Ab 2027: Beschlossen und veröffentlicht ist eine Anhebung auf 15,60 Euro je Liter. Die ermäßigten Sätze steigen mit, auf 8,42 und 14,04 Euro je Liter.
Steuerfreier Hausbrand
Steuerfrei ist nur der Hausbrand im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb: 15 Liter reiner Alkohol für dich samt Ehepartner, dazu 3 Liter je erwachsenem Haushaltsangehörigen, höchstens 27 Liter im Jahr. In Tirol und Vorarlberg sind es 6 Liter je Person, höchstens 50 Liter. Der Hausbrand muss aus selbst geerntetem Obst oder Beeren stammen und darf nicht verkauft werden.
Darf man Abfindungsbrand verkaufen?
Ja, aber nur im Inland und nur so:
- an Endkunden im Ausschank oder in Flaschen bis 2 Liter mit dem gut sichtbaren Hinweis „unter Abfindung hergestellt“,
- an Gastwirte in solchen Kleingebinden zum Ausschank,
- an Inhaber eines Alkohollagers.
Verkauf an den Handel und ins Ausland ist verboten.
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Häufige Fragen (FAQ)
Wie viel Schnaps darf ich pro Jahr brennen?
Unter Abfindung 100 Liter reinen Alkohol zum ermäßigten Satz und zusätzlich 100 Liter zum höheren Satz. Steuerfrei ist nur der Hausbrand land- und forstwirtschaftlicher Betriebe mit 15 bis höchstens 27 Litern, in Tirol und Vorarlberg bis 50 Liter.
Was kostet die Alkoholsteuer beim Abfindungsbrennen?
6,48 Euro je Liter reiner Alkohol für die ersten 100 Liter, 10,80 Euro für die Zusatzmenge. Ab 2027 steigen die Sätze auf 8,42 und 14,04 Euro.
Wo melde ich das Schnapsbrennen an?
Beim Zollamt Österreich, elektronisch in FinanzOnline über die Anwendung EKA, für jede Brennperiode eigens.
Darf ich selbst gebrannten Schnaps verkaufen?
Ja, im Inland an Endkunden im Ausschank oder in Flaschen bis 2 Liter mit dem Hinweis „unter Abfindung hergestellt“, an Gastwirte in Kleingebinden und an Alkohollager. An den Handel und ins Ausland nicht.
Quellen
- Rechtsinformationssystem des Bundes: Alkoholsteuergesetz, geltende Fassung, abgerufen 27.09.2026
- Landwirtschaftskammer Oberösterreich: Alkoholsteuergesetz – Überblick, Stand Juli 2025, und Besteuerung der landwirtschaftlichen Abfindungsbrennerei, 21.08.2026
Geprüft mit den genannten Quellen, Stand 27.09.2026, ohne Gewähr. Verbindliche Auskunft gibt das Zollamt Österreich, Beratung die Landwirtschaftskammer. Beitragsbild: Symbolfoto (Pixabay- bzw. Unsplash-Lizenz, freie kommerzielle Nutzung).


