Sozialversicherung
Die Sozialversicherung bezeichnet im landwirtschaftlichen Kontext die gesetzlich geregelte Pflichtversicherung für selbstständige Land- und Forstwirte, deren mitarbeitende Familienangehörige sowie für bestimmte Personengruppen in Österreich und Deutschland. In Österreich erfolgt die Zuständigkeit durch die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS), in Deutschland durch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als zuständigen Träger. Die Versicherung umfasst die Zweige Kranken-, Unfall-, Pensions- bzw. Alterssicherung sowie Pflegeversicherung und gewährt Leistungen bei Krankheit, Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Erwerbsminderung, Alter und Pflegebedürftigkeit.
Die Beitragsgrundlagen richten sich in Österreich nach dem Einkommen aus land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit gemäß den Vorschriften des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes (BSVG), in Deutschland nach dem jeweiligen Wirtschaftswert des Betriebes. Die Versicherungspflicht tritt unabhängig von der Betriebsgröße ein, sofern die gesetzlich definierten Voraussetzungen erfüllt sind. Beitragszahlungen, Leistungsansprüche und Ausnahmen sind in den jeweiligen nationalen Sozialversicherungsgesetzen abschließend geregelt.

