Wolfsmanagement
Wolfsmanagement bezeichnet die Gesamtheit aller planerischen, rechtlichen und operativen Maßnahmen zum Umgang mit Populationen des Eurasischen Wolfs (Canis lupus lupus) in Kulturlandschaften. Es umfasst Monitoring, Bestandsanalyse, Herdenschutz, Vergrämung, Entnahme sowie Ausgleichszahlungen und basiert in Österreich auf den jagd- und naturschutzrechtlichen Bestimmungen der Bundesländer sowie auf EU-rechtlichen Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). In Deutschland regeln das Bundesnaturschutzgesetz und länderspezifische Wolfsverordnungen den Umgang; der Wolf ist dort nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie geschützt, wobei Ausnahmen nach § 45 BNatSchG möglich sind.
Zentrale Elemente sind das genetische und räumliche Monitoring durch Landesbehörden, die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen wie Elektrozäunen und Herdenschutzhunden sowie die Dokumentation von Nutztierrissen. Entnahmen erfolgen nur bei Erfüllung definierter naturschutzrechtlicher Ausnahmetatbestände, etwa bei erheblichen landwirtschaftlichen Schäden oder Gefährdung von Menschen. Die Zuständigkeiten liegen bei den jeweiligen Landesbehörden, die Daten werden in nationalen und europäischen Berichtssystemen erfasst.

