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Betriebsführer

Der Betriebsführer ist die natürliche Person, die einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb eigenverantwortlich leitet und für dessen ordnungsgemäße Bewirtschaftung sowie die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften verantwortlich ist. Die Stellung setzt die erforderliche fachliche und persönliche Zuverlässigkeit voraus und ist an die Verfügungsgewalt über die Produktionsfaktoren Boden, Arbeit und Kapital gebunden. Rechtlich ist der Begriff in Deutschland insbesondere im Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) sowie in der Düngeverordnung (DüV) und im Bundeswaldgesetz verankert; in Österreich finden sich Regelungen unter anderem im Landarbeitsgesetz, im Forstgesetz sowie in den Bestimmungen zum ÖPUL und zur Hofübernahmeregelung. Der Betriebsführer kann Eigentümer, Pächter oder bestellter Verwalter sein.

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Zu den Kernaufgaben zählen die Planung und Steuerung der Produktionsprozesse, die Führung der Betriebsangehörigen, die Einhaltung von Tierhaltungs-, Pflanzenschutz-, Dünge- und Umweltschutzauflagen sowie die Dokumentations- und Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden. Die Anerkennung als Betriebsführer ist in beiden Staaten regelmäßig Voraussetzung für die Inanspruchnahme agrarpolitischer Fördermaßnahmen und für die sozialversicherungsrechtliche Zuordnung.

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