Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) ist ein zentrales Rechtsinstrument der Europäischen Union zum Aufbau des kohärenten Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, natürliche Lebensraumtypen sowie wildlebende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse in einem günstigen Erhaltungszustand zu bewahren oder wiederherzustellen. Die Richtlinie regelt die Ausweisung von Schutzgebieten (Besondere Schutzgebiete) und etabliert ein strenges Prüfregime für Pläne und Projekte, die diese Gebiete erheblich beeinträchtigen könnten. Für die landwirtschaftliche Praxis in Deutschland und Österreich bedeutet dies, dass Bewirtschaftungsmaßnahmen in solchen Gebieten einer Verträglichkeitsprüfung unterzogen werden müssen, sofern sie nicht unmittelbar der Erhaltung dienen.
Die Umsetzung erfolgt in Deutschland primär über das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die jeweiligen Landesgesetze, in Österreich über die Naturschutzgesetze der Bundesländer. Landwirtschaftliche Betriebe sind von der Richtlinie insbesondere durch die Pflicht zur Beachtung von Verschlechterungsverboten betroffen. Fördermaßnahmen, etwa im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und nationaler Agrarumweltprogramme, sind an die Einhaltung dieser Vorgaben gekoppelt. Die Richtlinie definiert keine direkten Bewirtschaftungsauflagen, sondern setzt einen ordnungsrechtlichen Rahmen, der durch vertragliche Vereinbarungen und kompensatorische Zahlungen für Nutzungseinschränkungen flankiert wird.
