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Tierbestände

Der Begriff Tierbestände bezeichnet in der Landwirtschaft die Gesamtheit der auf einem Betrieb gehaltenen landwirtschaftlichen Nutztiere zu einem bestimmten Stichtag oder innerhalb eines definierten Zeitraums. Er umfasst alle Tierarten, die der Erzeugung tierischer Produkte wie Milch, Fleisch oder Eiern dienen, einschließlich Rindern, Schweinen, Geflügel, Schafen und Ziegen. Die Erfassung erfolgt betriebsindividuell und dient als Grundlage für betriebswirtschaftliche Planungen, tierärztliche Bestandsbetreuung sowie für die Ermittlung des Futter- und Flächenbedarfs.

Rechtlich relevant sind Tierbestände insbesondere im Kontext der Düngeverordnung (DüV), da die Anzahl und Art der Tiere die anfallenden Nährstoffmengen aus Wirtschaftsdüngern bestimmen und somit den betrieblichen Nährstoffvergleich sowie die Obergrenzen für organische Düngung beeinflussen. Zudem sind Tierbestände in Österreich im Rahmen des Programms für umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL) und in Deutschland im Rahmen der Tierhaltungskennzeichnung meldepflichtig. Die amtliche Statistik erhebt die Daten über die Landwirtschaftszählung und die jährliche Viehzählung, wobei die Ergebnisse als Planungs- und Kontrolldaten für agrarpolitische Maßnahmen und Umweltberichterstattung dienen. Die korrekte Dokumentation der Tierbestände ist Voraussetzung für die Gewährung von Förderungen und die Einhaltung ordnungsrechtlicher Vorgaben.

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