Mindererträge

Mindererträge bezeichnen in der landwirtschaftlichen Produktion die tatsächlich erzielte Erntemenge, die unter dem langjährigen ortsüblichen Durchschnittsertrag oder unter dem für eine bestimmte Kultur und Standortbedingung kalkulierten Sollertrag liegt. Die Abweichung wird in Dezitonnen pro Hektar (dt/ha) oder in Prozent des Referenzertrags quantifiziert. Ursachen sind multifaktoriell und umfassen abiotische Stressfaktoren wie Trockenheit, Spätfröste, Hagel oder Nässeschäden sowie biotische Schädigungen durch Schaderreger und Virusbefall. Auch pflanzenbauliche Managementfehler, etwa eine nicht bedarfsgerechte Stickstoffversorgung nach der Düngeverordnung (DüV) oder eine unzureichende Bestandesführung, können Ertragsminderungen bewirken.

Im Kontext der landwirtschaftlichen Betriebslehre sind Mindererträge betriebswirtschaftlich relevant, da sie zu einer Erhöhung der variablen Stückkosten führen und die Deckungsbeitragsrechnung negativ beeinflussen. Versicherungsrechtlich sind Mindererträge die Bemessungsgrundlage für Leistungen der Mehrgefahrenversicherung oder der Ertragsschadenversicherung, wobei die Schadensermittlung nach den Allgemeinen Bedingungen für die landwirtschaftliche Ertragsschadenversicherung erfolgt. In Österreich ist der Begriff im Zusammenhang mit der Ausgleichszulage und dem ÖPUL-Programm (Österreichisches Programm für umweltgerechte Landwirtschaft) von Bedeutung, wo standortbedingte Ertragsminderungen als Kriterium für die Abgrenzung benachteiligter Gebiete herangezogen werden. Die rechtliche Bewertung eines Minderertrags setzt stets einen Vergleich mit einer objektivierten, standorttypischen Vergleichsbasis voraus.

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