Ersatzfuttermittel
Ein Ersatzfuttermittel ist ein Futtermittel, das in der Tierernährung anstelle eines konventionellen oder primären Futtermittels eingesetzt wird, um dessen Funktion teilweise oder vollständig zu übernehmen. Die Substitution erfolgt in der Regel aus ökonomischen, versorgungstechnischen oder rechtlichen Gründen, wobei die Nährstoffzusammensetzung des ersetzten Futtermittels weitestgehend nachgebildet werden muss. Im Gegensatz zu Zusatzstoffen dienen Ersatzfuttermittel der Grundversorgung mit Energie, Protein oder Struktur und unterliegen als solche den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 über das Inverkehrbringen von Futtermitteln.
Die Einsatzgebiete umfassen sowohl Einzelfuttermittel, wie etwa getrocknete Rübenschnitzel als Ersatz für Getreide, als auch Mischfuttermittel, bei denen Komponenten wie Sojaextraktionsschrot durch alternative Proteinquellen, beispielsweise Ackerbohnen oder Rapsextraktionsschrot, substituiert werden. Die Eignung eines Ersatzfuttermittels wird anhand seiner Verdaulichkeit, der Gehalte an antinutritiven Substanzen sowie seiner Auswirkungen auf die Tiergesundheit und Produktqualität beurteilt. Eine Deklaration als Ersatzfuttermittel ist nicht an eine bestimmte Stoffgruppe gebunden; entscheidend ist die funktionale Äquivalenz im jeweiligen Fütterungskonzept. Die Verwendung ist in Österreich und Deutschland durch das jeweilige Futtermittelrecht sowie die Düngeverordnung hinsichtlich der anfallenden Wirtschaftsdünger bilanziell zu berücksichtigen.
